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Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Beitrag Pressespiegel:

28.11.2017 | Compliance Digital

VID vergibt Uhlenbruck-Preis

Der VID hat zum ersten Mal den Uhlenbruck-Preis für wissenschaftliche Arbeiten zum Insolvenz-, Restrukturierungs- und Sanierungsrecht verliehen. Der Uhlenbruck-Preis ist mit 5.000 € dotiert und wird alle zwei Jahre auf dem Deutschen Insolvenzverwalterkongress vergeben.

Uhlenbruck-Preis erstmalig zur Haftungsthematik vergeben

Frau Dr. Friederike Schaal, Richterin am Landgericht Tübingen, ist die erste Preisträgerin des Uhlenbruck-Preises. Ausgezeichnet wurde ihre an der Eberhard Karls Universität Tübingen verfasste Dissertation „Haftung der Geschäftsführungsorgane einer insolvenzrechtlich eigenverwaltenden GmbH oder AG”. Mit dem Preis ehrt der VID das Lebenswerk von Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck, einem der großen deutschen Insolvenzrechtsexperten, der die Insolvenzordnung maßgeblich gestaltet hat.

von Dr. Hans-Jürgen Hillmer, COMPLIANCEdigital.de, Dienstag, 28. November 2017

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