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Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Beitrag Pressespiegel:

09.01.2018 | dpa

Verkauf der insolventen Niki trotz Rechtsstreit – Wie geht es weiter?

Die Airline Niki ist insolvent. Nun kommt es zu Rechtsstreitigkeiten um die nationale Zuständigkeit. Im Gespräch mit der dpa wirft der Vorsitzende des VID Christoph Niering einen Blick auf den Kompetenzstreit.

Bei Insolvenzen geht es in der Regel um Stunde und Tage

Wie geht es weiter bei Niki? Dazu sprach die dpa mit dem Insolvenzexperten und Vorsitzenden des VID, Dr. Christoph Niering. Er gehe davon aus, dass der Bundesgerichtshof sich sicher schnell mit dem Kompetenzstreit befassen werde. Auch, weil es bei Insolvenzen in der Regel um Stunden und Tage gehe. Für den Fall, dass das Insolvenzverfahren nach Österreich wechseln werde, müsste sich wahrscheinlich ein weiterer Insolvenzverwalter in den Fall einarbeiten. Dieser könnte gegebenenfalls den Deal mit der IAG übernehmen, allerdings würde dies weitere Zeit kosten.

dpa, Mittwoch, 9. Januar 2018

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