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Beitrag Pressespiegel:
21.03.2018 | ZDFzoom
‚Auch das Luftfahrtbundesamt als Aufsichtsbehörde wird von Experten gegenüber ZDFzoom kritisiert. Das Amt hätte Air Berlin schon im Frühjahr 2017 die Betriebsgenehmigung entziehen müssen, weil das Risiko für den Weiterbetrieb aufgrund der finanziellen Schieflage für die Allgemeinheit viel zu groß gewesen sei. Das sagt unter anderem Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter in Deutschland, VID, Dr. Christoph Niering. Die Patronatserklärung des Gesellschafters von Air Berlin, Etihad, von Ende April 2017 sei juristisch „viel zu dünn“ gewesen. Niering selbst hätte die siebenzeilige Bürgschaftserklärung der arabischen Fluggesellschaft Etihad – als Sicherheit für den Weiterbetrieb der Air Berlin – nicht akzeptiert. Unter anderem sei nicht klar, welches Gericht zuständig bzw. welches Recht anzuwenden gewesen wäre.
Ralph Goldmann und Andreas Halbach, zdf.de, Mittwoch, 21. März 2018
Video abrufen auf www.zdf.de (Video verfügbar bis 21.3.2019)