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Beitrag Pressespiegel:

21.03.2018 | ZDFzoom

Insolvenzverfahren Air Berlin – ZDFzoom interviewt VID-Vorsitzenden

„In der Insolvenz gelten die Regelungen zum Betriebsübergang. Und die sind ganz stark Arbeitnehmer schützend.“ Das Insolvenzverfahren von Air Berlin hat viele Frage aufgeworfen. ZDFzoom stellt einige und sucht Antworten auch bei Insolvenzverwalter Christoph Niering, dem Vorsitzenden des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter.

„Abgekartetes Spiel? Wie Lufthansa sich Air Berlin schnappte“

‚Auch das Luftfahrtbundesamt als Aufsichtsbehörde wird von Experten gegenüber ZDFzoom kritisiert. Das Amt hätte Air Berlin schon im Frühjahr 2017 die Betriebsgenehmigung entziehen müssen, weil das Risiko für den Weiterbetrieb aufgrund der finanziellen Schieflage für die Allgemeinheit viel zu groß gewesen sei. Das sagt unter anderem Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter in Deutschland, VID, Dr. Christoph Niering. Die Patronatserklärung des Gesellschafters von Air Berlin, Etihad, von Ende April 2017 sei juristisch „viel zu dünn“ gewesen. Niering selbst hätte die siebenzeilige Bürgschaftserklärung der arabischen Fluggesellschaft Etihad – als Sicherheit für den Weiterbetrieb der Air Berlin – nicht akzeptiert. Unter anderem sei nicht klar, welches Gericht zuständig bzw. welches Recht anzuwenden gewesen wäre.

Ralph Goldmann und Andreas Halbach, zdf.de, Mittwoch, 21. März 2018

Video abrufen auf www.zdf.de (Video verfügbar bis 21.3.2019)

 

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