Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Erkenntnisse im Anfechtungsprozess: Die erfolgreiche Insolvenzanfechtung steht und fällt mit dem richtigen Vortrag und der Beweisführung. Christine Borries, LL.M.(USYD) wird in ihrem Vortrag auf der VID-Fachtagung in Paris am 24.04.2026 zeigen, wie entscheidend die substantiierte Darlegung der Kenntnis des Anfechtungsgegners sowie der Rückschluss auf diese durch Indizien sind – praxisnah dargestellt anhand aktueller Rechtsprechung. Christine Borries berät im deutschen und internationalen Insolvenzrecht, insbesondere in Krisen- und Restrukturierungssituationen, und ist Mitautorin des Uhlenbruck zum Insolvenzanfechtungsrecht. Weitere Informationen zur VID-Fachtagung: https://www.vid.de/veranstaltungen-vid/fachtagung-2026/

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In unserem Downloadbereich stellen wir Ihnen regelmäßig aktuelle Dokumente und Formulare zur Verfügung.

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Probemitglied werden

Auf seiner Mitgliederversammlung am 15.12.2020 hat unser Berufsverband die Einführung einer Probemitgliedschaft beschlossen und diese im Rahmen der Mitgliederversammlung am 5.5.2023 noch einmal modifiziert. Diese Form der Mitgliedschaft richtet sich an angestellte Mitarbeiter oder Partner eines ordentlichen Mitglieds, die einen Abschluss gemäß § 3 Abs. 1 Buchst. a) VID-Berufsgrundsätze haben und eine Tätigkeit gemäß 3.2. anstreben (Anwärter).

 

Die neue Form der Mitgliedschaft erschließt alle Vorteile einer vollen VID-Mitgliedschaft. Hierzu gehören u.a.:

  • die laufende Information über Gesetzgebung und Rechtsprechung,
  • die Teilnahmemöglichkeit an preisgünstigen und praxisbezogenen Fortbildungen – auch für die eigenen Mitarbeiter,
  • die deutlich vergünstigte Teilnahme am jährlich stattfindenden Deutschen Insolvenzverwalterkongress,
  • die Chamce zur Mitarbeit in aktiven Arbeitsgruppen zu wichtigen Themen des Insolvenz- und Sanierungsrechts,
  • die Möglichkeit des Erwerbs eines VID-CERT-Gütesiegels als Qualitätsnachweis für die eigene Arbeit sowie
  • der lebhafte Erfahrungsaustausch und die Nutzung eines Netzwerks mit vielen etablierten Verwalterinnen und Verwaltern.

Konditionen

Die Probemitgliedschaft ist auf drei Jahre begrenzt und endet automatisch. Vor Ablauf der drei Jahre muss das Probemitglied einen Antrag auf Vollmitgliedschaft stellen, um weiter im Berufsverband bleiben zu können. Probemitglieder zahlen 50% des jeweils aktuellen Jahresmitgliedsbeitrages und haben keine Einschränkungen bei den Rechten der Mitgliedschaft (s.o.).

Ihr Antrag wird dem Vorstand umgehend zur Entscheidung vorgelegt. Wir sind um eine rasche Entscheidung und schnelle Kontaktaufnahme zu Ihnen bemüht. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.