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In unserem Downloadbereich stellen wir Ihnen regelmäßig aktuelle Dokumente und Formulare zur Verfügung.
Ordentliche Mitglieder des Vereins können nur natürliche Personen werden oder sein, die gemäß § 3 der VID-Berufsgrundsätze geeignet und aktiv als Insolvenzverwalter, Sachwalter, Verfahrenskoordinator, Restrukturierungsbeauftragter oder Sanierungsmoderator tätig sind und eine Zertifizierung nach § 14 der Satzung nachweisen.
Assoziierte Mitglieder des Vereins können angestellte Mitarbeiter oder Partner eines Mitglieds nach Ziff. 3.2. der VID-Satzung werden oder sein, die einen Abschluss gemäß § 3 Abs. 1 Buchst. a) der VID-Berufsgrundsätze haben und das ordentliche Mitglied bei der Bearbeitung von Insolvenzverfahren mit dem Schwerpunkt ihrer Arbeitszeit unterstützen.
Probemitglieder des Vereins können angestellte Mitarbeiter oder Partner eines ordentlichen Mitglieds werden oder sein, die einen Abschluss gemäß § 3 Abs. 1 Buchst. a) VID-Berufsgrundsätze haben und eine Tätigkeit gemäß 3.2. anstreben (Anwärter).
Die Probemitgliedschaft ist auf drei Jahre begrenzt und endet automatisch. Vor Ablauf der drei Jahre muss das Probemitglied einen Antrag auf Vollmitgliedschaft stellen, um weiter im Berufsverband bleiben zu können. Probemitglieder zahlen 50% des jeweils aktuellen Jahresmitgliedsbeitrages und haben keine Einschränkungen bei den Rechten der Mitgliedschaft.
Ihr Antrag wird dem Vorstand umgehend zur Entscheidung vorgelegt. Wir sind um eine rasche Entscheidung und schnelle Kontaktaufnahme zu Ihnen bemüht. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.