Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Erkenntnisse im Anfechtungsprozess: Die erfolgreiche Insolvenzanfechtung steht und fällt mit dem richtigen Vortrag und der Beweisführung. Christine Borries, LL.M.(USYD) wird in ihrem Vortrag auf der VID-Fachtagung in Paris am 24.04.2026 zeigen, wie entscheidend die substantiierte Darlegung der Kenntnis des Anfechtungsgegners sowie der Rückschluss auf diese durch Indizien sind – praxisnah dargestellt anhand aktueller Rechtsprechung. Christine Borries berät im deutschen und internationalen Insolvenzrecht, insbesondere in Krisen- und Restrukturierungssituationen, und ist Mitautorin des Uhlenbruck zum Insolvenzanfechtungsrecht. Weitere Informationen zur VID-Fachtagung: https://www.vid.de/veranstaltungen-vid/fachtagung-2026/

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Beitrag Aktuelles:

15.12.2016

Bundesrat beschließt Änderung des §104 InsO

Der Deutsche Bundestag hat den Entwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung beschlossen. Der Bundesrat wird die erforderliche Zustimmung in seiner morgigen Sitzung erteilen.

Neben der inhaltlichen und politischen Arbeit des Verbandes hat sich unser Vorsitzender im Rahmen der Anhörung als Sachverständiger dafür eingesetzt, dass §104 InsO zum Schutz der Insolvenzmasse des Erhalts von Unternehmen und des Erhalts von Arbeitsplätzen als Ausnahme vom Grundsatz des in §103 InsO geregelten und durch §119 InsO geschützten Wahlrechts verstanden werden muss. Eine weitere Privilegierung nicht nur der Finanzwirtschaft sondern auch des Energiegroß- und Rohstoffhandels würde dies konterkarieren.

 

 

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