Das Vergütungsrecht ist seit geraumer Zeit teils heftiger Kritik ausgesetzt. Anlass hierfür sind Beschlüsse in Einzelfällen, deren Höhe für Außenstehende nicht nachvollziehbar oder verhältnismäßig erscheinen, aber auch eine ausufernde Kasuistik zu einzelnen Vorschriften der VergVO, insbesondere zu den sog. Zu- und Abschlägen, mit der Folge erheblicher Anwendungsunsicherheiten. Auch eine Anpassung der Vergütung an die geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse ist seit Jahren nicht mehr erfolgt. Daher wurde der AK-Vergütung im VID eingerichtet. Er hat sich die Aufgabe gestellt, ein vereinfachtes und transparentes Vergütungsrecht unter Anpassung der Vergütungshöhe zu schaffen.
Der Ausschuss Vergütung hat den Entwurf eines Insolvenzverwaltervergütungsgesetztes erarbeitet. Der Entwurf passt die seit den 90-iger Jahren unveränderte Grundvergütung den gestiegenen Anforderungen an professionelle Insolvenzverwaltung an, ohne einen Rückgang der Zahl der eröffneten Verfahren zu bewirken. Abweichungen von einer Grundvergütung nach oben und nach unten können nur noch in einer überschaubaren Anzahl von Tatbeständen erfolgen. Der Entwurf schafft Transparenz bei den Verfahrenskosten und leistet einen Beitrag zu den Investitionsentscheidungen der Gläubiger.
Der Ausschuss Vergütung setzt sich politisch für eine Umsetzung dieses Entwurfs durch den Gesetzgeber ein.
