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#Berufsrecht für InsolvenzverwalterInnen – Referentenentwurf des BMJV ebnet Weg für allgemeinverbindliche Regeln zur #Ausbildung, #Zulassung und #Berufsausübung.
Seit fast 20 Jahren ringen Politik, Ministerien, Verbände und Fachöffentlichkeit um ein einheitliches Berufsrecht der InsolvenzverwalterInnen. Mit dem heute veröffentlichten und lange erwarteten Referentenentwurf tritt die Entwicklung des Berufsrechts in die entscheidende Phase ein. Der VID begrüßt die gesetzgeberische Initiative.
Die aktuelle Pressemitteilung des VID: https://tinyurl.com/y2te7hrf

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Beitrag Aktuelles:

17.02.2022

Pressemitteilung – Neue Impulse für ein geregeltes Berufsrecht der Insolvenzverwalter

Lesen Sie unsere aktuelle PM.

Das seit vielen Jahren geforderte und intensiv diskutierte Berufsrecht der Insolvenzverwalter hat zuletzt neue Impulse aus Bund, Ländern und der EU erhalten. Will der deutsche Gesetzgeber keine anhaltende Rechtsunsicherheit in Kauf nehmen, dann ist er jetzt gefordert ein Berufsrecht zu schaffen und Deutschland an den europäischen Standard anzugleichen. Der Berufsverband der Insolvenzverwalter und Sachwalter erläutert die neuen Impulse und leitet aus ihnen Forderungen für die gesetzliche Umsetzung ab.

Europäische Standards, die Beschlüsse der Justizministerkonferenz und die jüngste hochrichterliche Rechtsprechung zeigen eindeutig in Richtung Berufsrecht“, sagt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des VID. „Der deutsche Gesetzgeber sollte nun dringend handeln, wenn er nicht eine anhaltende Rechtsunsicherheit mit vielen Rechtsauseinandersetzungen riskieren möchte“, führt Niering fort.

Innerhalb der europäischen Union können 22 der insgesamt 27 Mitgliedstaaten auf ein gesetzlich ausdifferenziertes Berufsrecht verweisen. Deutschland fällt weit hinter die Entwicklung der meisten europäischen Mitgliedstaaten zurück. Das ist unverständlich, da die europäische Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz schon 2019 den Mitgliedstaaten einen Handlungsauftrag zur Verbesserung der berufsrechtlichen Rahmenbedingungen erteilt hat“, führt Niering aus.

„Die Bundesregierung sollte nun die berufsrechtlichen Regelungslücken über ein umfassendes Regelwerk schließen und so die Rahmenbedingungen des komplexen Berufsbildes den europäischen Standards anpassen. Bei einem weiteren Zuwarten bestünde die Gefahr, dass das deutsche Sanierungs- und Insolvenzrecht seine bisher im internationalen Vergleich hervorragende Position deutlich einbüßen könnte“, so der VID-Vorsitzende.

 

 

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