Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Beitrag Aktuelles:

16.10.2020

Deutscher Insolvenzverwalterkongress 2020 – Jetzt digital teilnehmen!

Das Programm und weitere Informationen finden Sie hier.

Der nächste Deutsche Insolvenzverwalterkongress wird als Hybridveranstaltung am 5. und 6. November 2020 in Berlin stattfinden. Aufgrund jüngster Beschlüsse zur weiteren Eindämmung der COVID-19-Pandemie (Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 14.10.2020) wird für diese Veranstaltung die Teilnehmerzahl auf maximal 100 Personen begrenzt.

Viele Interessierte werden unter den gegebenen Umständen nicht an der Präsenzveranstaltung teilnehmen können. Wir werden deshalb die Veranstaltung erstmals in hybrider Form anbieten und eine elektronische Teilnahme unter Anrechnung der Fortbildungsstunden nach § 15 FAO ermöglichen. Durch die Möglichkeit einer elektronischen Teilnahme soll ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl ein einfacher und unkomplizierter Zugang auch unter Pandemiebedingungen geschaffen werden.

 

Tagungsort

Tagungshotel ist das InterContinental Berlin • Budapester Str. 2 • 10787 Berlin •
Tel. 030/26 02 12 87 • Fax 030/26 02 26 00 • www.berlin.intercontinental.com

 

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