Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Beitrag Aktuelles:

19.03.2020

VID-Mitgliedertagung 2020

Die Tagung wurde aufgrund der COVID-19-Pandemie abgesagt und auf das Jahr 2021 verschoben.

Mit Verfügung vom 12.03.2020 hat das Department Bas-Rhin die Untersagung aller Veranstaltungen (innen und außen) mit mehr als 50 Teilnehmern angeordnet. Die Untersagung ist nicht befristet und gilt bis auf weiteres. Vorstand und Beirat des VID haben entschieden, die Mitgliedertagung, die zwischen dem 7.5. und 9.5.2020 in Straßburg stattfinden sollte, abzusagen.

Der VID bedauert diese Entwicklung, sieht aber mit Blick auf die Gesundheit der Teilnehmer keine andere Möglichkeit als diese Absage.

 

Rückschau auf die Mitgliedertagung 2019

 

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