Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Beitrag Pressemitteilung:

22.09.2017

16 Wirtschafts- und Berufsverbände fordern in gemeinsamer Erklärung weitere Harmonisierung von Insolvenz- und Steuerrecht

Rechtsunsicherheit im Insolvenzsteuerrecht ist eine hohe Hürde für die Sanierung von Unternehmen.

Der 18. Deutsche Bundestag hat vor kurzem die Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 28.11.2016 (GrS 1/15) zum Anlass genommen, die steuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen im „Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen“ neu zu regeln.

Gemeinsam mit den unterzeichnenden Verbänden begrüßen wir diese schnelle Reaktion des Gesetzgebers, die für Sanierungen von Unternehmen die notwendige Rechtssicherheit schafft“, so Dr. Daniel Bergner, Geschäftsführer des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter, VID. Allerdings, so Bergner, erfasse die verabschiedete Regelung nur einen Teilbereich der insolvenzsteuerrechtlichen Problemfelder: „Auch die sichtbaren Schwierigkeiten in weiteren Bereichen des Insolvenzsteuerrechts sollten mit derselben Entschlossenheit aufgegriffen werden. Deshalb fordern wir mit dieser Erklärung die neue Bundesregierung auf, notwendige gesetzliche Maßnahmen zur weiteren Harmonisierung von Insolvenzrecht und Steuerrecht zu prüfen und dabei die Ergebnisse der „Seer-Kommission“ zu berücksichtigen.“

Die Seer-Kommission war eine auf Anregung des BMJV eingesetzte Kommission zur Harmonisierung von Insolvenz- und Steuerrecht unter dem Vorsitz des renommierten Steuerrechtlers Prof. Roman Seer (Bochum), die ihren Abschlussbericht 2014 vorgelegt hatte. Daran nahmen auch Vertreter der Länder, des BMF, der Justiz und mehrerer Verbände teil.
 

Über den VID:

Der Verband lnsolvenzverwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter. Mit mehr als 470 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter.

 

Kontakt:

Tobias Pechmann, Pressereferent
Fon: 030 20 45 55 25
Email: pechmann@vid.de
www.vid.de

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