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Stellungnahme:
23.03.2020
Die Coronakrise entwickelt sich in diesen Tagen zu einer Bedrohung für viele Unternehmen in Deutschland. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht versucht die Bundesregierung dieser Bedrohung mit rechtlichen Notmaßnahmen zu begegnen.
Die hier unterzeichnenden Verbände und Vereinigungen, die eine große Mehrzahl der in Deutschland mit Insolvenzen und Restrukturierungen befassten Praktiker (Richter, Rechtspfleger und Freiberufler) vertreten, unterstützen eine schnelle Reaktion in Anbetracht der Krisenentwicklung. Sie sehen im dem nun vorgelegten Gesetzentwurf aber eine ganze Reihe von Weichenstellungen, die im weiteren Krisenverlauf zu einer massiven Fehlallokation der umfangreichen staatlichen Unterstützungsleistungen und damit zu einer Verfehlung der eigentlichen Rettungsziele führen können.
Das Vertrauen in die Steuerungswirkung von Kreditbedingungen und die Rechtstreue vieler ordentlicher Kaufleute kann nicht eine Aufgabe jeglicher Kontroll- und Korrekturmöglichkeiten zu Lasten des Staates rechtfertigen. Die Maßnahmen sollten dem ehrlichen, unverschuldet in Not geratenen Unternehmer dienen, nicht aber kollusives, fraudulöses Verhalten straf- bzw. haftungsfrei stellen.
Wir appellieren deshalb gemeinsam an die im Deutschen Bundestag vertretenen Abgeordneten aus Koalition und Opposition, dahingehend fehlleitende Weichenstellungen zu verhindern. In den weiteren Beratungen des Gesetzentwurfs sollten aus Sicht der Insolvenz,- und Sanierungspraxis unbedingt folgende Gestaltungskriterien beachtet werden, die wir im Detail in unseren über das Wochenende jeweils übersandten Stellungnahmen in den Gesetzestext jeweils eingearbeitet hatten; auf diese nehmen wir ergänzend Bezug:
In knappen Stellungnahmen haben die beteiligten Verbände in den vergangenen Tagen weitere relevante Änderungsvorschläge u. a. an das BMJV und die Bundestagsabgeordneten übersandt. Auf ihren Internetseiten wurden diese auch der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Berlin, den 23.03.2020
Kontakt:
BAKinso – Bundesarbeitskreis Insolvenzgerichte e.V.
Markgrafenstraße 33
10117 Berlin
https://www.bak-inso.de/
Deutscher Anwaltsverein
– Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung –
Littenstraße 11
10179 Berlin
https://arge-insolvenzrecht.de/de/
GRAVENBRUCHER KREIS
c/o Flöther & Wissing Rechtsanwälte
Franzosenweg 20
06112 Halle
https://www.gravenbrucher-kreis.de/
Neue Insolvenzverwaltervereinigung Deutschlands e.V. (NIVD)
Kurfürstendamm 67
10707 Berlin
https://www.nivd.de/
Verband Insolvenzverwalter Deutschlands (VID)
Französische Straße 13/14
10117 Berlin
https://www.vid.de/