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Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Beitrag Pressespiegel:

26.10.2017 | Süddeutsche Zeitung

Insolvenzverfahren von Air Berlin – Einschätzung von Dr. Christoph Niering

Mit der Einstellung des Flugbetriebes von Air Berlin ist auch die Zukunft für viele Angestellte der Fluglinie ungewiss. Das Insolvenzverfahren bringt einige Besonderheiten mit sich, die auch in dem Artikel beschrieben werden.

Für Air Berlin-Mitarbeiter wird es jetzt richtig bitter

Der Vorsitzende des VID, Dr. Christoph Niering, wird in dem Artikel der Süddeutschen Zeitung zur Situation der Angestellten im Insolvenzverfahren von Air Berlin als Experte zitiert. Darin gibt er eine Einschätzung einer Chance auf Rettung der Jobs bei Zerschlagung des Unternehmens, bei einem Unternehmenserhalt im Ganzen bzw. einem Betriebsübergang.

Süddeutsche Zeitung, Freitag, 27. Oktober 2017

Artikel abrufen auf www.sueddeutsche.de

 

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