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Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Beitrag Pressespiegel:

19.11.2017 | WDR

Insolvenzverfahren von Air Berlin – Rangfolge der Verbindlichkeiten

Nach der Einstellung des Flugbetriebes von Air Berlin ist die Situation für die Mitarbeiter komplizierter geworden. In dem Insolvenzverfahren ist die Situation der Mitarbeiter sehr unterschiedlich.

Air Berlin – Millionen für Manager, Frust bei Mitarbeitern

Der VID erklärt für den WDR, wie sich die hohen Kosten, d.h. Verbindlichkeiten, zusammen setzen. Und welche Rangfolge diese Verbindlichkeiten haben. Dazu zählen die Gerichts- und Verfahrenskosten, laufende Kosten, ältere Verbindlichkeiten und schließlich nachrangige Verbindlichkeiten.

WDR, Sonntag, 19. November 2017 (Video verfügbar bis 19.11.2018)

Artikel abrufen auf www.wdr.de

 

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