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Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Beitrag Pressemitteilung:

12.12.2022

Weiterhin wenig Bewegung bei den Unternehmensinsolvenzen

Im November 2022 steigen die Unternehmensinsolvenzen im Vergleich zum Vormonat leicht an. Im langjährigen Vergleich ist diese Zahl aber immer noch sehr niedrig. Eine Änderung könnte sich im kommenden Jahr in der Baubranche ergeben.

Mit heutiger Pressemitteilung* veröffentlicht das Statistische Bundesamt die Zahl der Unternehmensinsolvenzen für Januar bis September 2022 und den Trendindikator für den zurückliegenden Monat November. Demnach ist die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 0,4 Prozent gefallen. Nach vorläufigen Angaben sind die beantragten Unternehmensinsolvenzen im November 2022 um 1,2 Prozent gegenüber dem Vormonat gestiegen, nachdem sie im Oktober 2022 gegenüber September 2022 um 18,4 Prozent zugenommen hatten.

Die moderate Steigerung der beantragten Unternehmensinsolvenzen in den letzten Monaten ist noch kein Indikator für einen langfristigen starken Insolvenzanstieg. Im langjährigen Durchschnitt ist sie ein nicht ungewöhnlicher Anstieg zum Jahresende“, erläutert Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID).

Neben den privaten Haushalten haben kleine und mittelständische Unternehmen, die über Standardlastprofile abgerechnet werden und weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, einen Anspruch auf die Übernahme des Dezembergas- und -wärmeabschlags, den der Bund als Soforthilfe eingeführt hat. Dies schafft Entlastung für die betroffenen Unternehmen. Auf der anderen Seite stehen die Unternehmen immer noch vor einer hohen Inflationsrate bei den Erzeugerpreisen. Es lässt sich deshalb kein eindeutiger Faktor ausmachen, der die weitere Entwicklung des Insolvenzgeschehens dominiert.

Ab dem Frühjahr 2023 dürfte sich die stark abschwächende Baukonjunktur auch auf die Unternehmensinsolvenzen auswirken“, meint Niering. Ein Anstieg der Insolvenzzahlen in dieser Branche wird aber voraussichtlich keine größere Auswirkung auf die Arbeitslosenquote haben. Arbeitnehmer müssen aufgrund der anhaltenden Nachfrage nach Arbeitskräften und des demographischen Wandels keine dauerhafte Arbeitslosigkeit befürchten.

 

 

 

Quellen:

* 1,2 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im November 2022 als im Vormonat

** Grafik des VID: Entwicklung der Unternehmensinsolvenzzahlen in der Coronakrise (IN-Verfahren), © Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID)/Dezember 2022, Grafik kostenfrei nutzbar

Nicht alle beantragten Insolvenzverfahren werden auch eröffnet. In der Regel liegt die Eröffnungsquote bei ca. 60 Prozent. Voraussetzung einer Eröffnung ist ein Eröffnungsgrund sowie die voraussichtliche Deckung der Verfahrenskosten.

 

Über den VID:

Der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter und Sachwalter. Mit mehr als 460 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Tätigkeit in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter oder Sachwalter.

 

Kontakt:
Manuela Doss, Pressereferentin
Fon: 030 20 45 55 25
E-Mail: presse@vid.de
www.vid.de

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