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Erkenntnisse im Anfechtungsprozess: Die erfolgreiche Insolvenzanfechtung steht und fällt mit dem richtigen Vortrag und der Beweisführung. Christine Borries, LL.M.(USYD) wird in ihrem Vortrag auf der VID-Fachtagung in Paris am 24.04.2026 zeigen, wie entscheidend die substantiierte Darlegung der Kenntnis des Anfechtungsgegners sowie der Rückschluss auf diese durch Indizien sind – praxisnah dargestellt anhand aktueller Rechtsprechung. Christine Borries berät im deutschen und internationalen Insolvenzrecht, insbesondere in Krisen- und Restrukturierungssituationen, und ist Mitautorin des Uhlenbruck zum Insolvenzanfechtungsrecht. Weitere Informationen zur VID-Fachtagung: https://www.vid.de/veranstaltungen-vid/fachtagung-2026/

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Beitrag Pressemitteilung:

18.05.2018

Wechsel in den Gremien des VID

Dr. Ulf Martini rückt aus dem Beirat in den Vorstand auf. Dr. Marc d’Avoine erstmals im Beirat des Berufsverbandes.

Auf der diesjährigen Mitgliedertagung in Wien votierten die Mitglieder des VID einstimmig für eine teilweise Neubesetzung von Vorstand und Beirat. Rechtsanwalt Dr. Ulf Martini, Mannheim, rückt aus dem Beirat in den Vorstand nach. An seiner Stelle wird Herr Rechtsanwalt Dr. Marc d’Avoine, Wuppertal, als Mitglied im Beirat des VID tätig werden. Die Neubesetzung des Vorstandes wurde notwendig, nachdem Herr Rechtsanwalt Dr. Achim Ahrendt, Hamburg, der 13 Jahre Mitglied des Vorstandes des VID war, sein Amt niedergelegt hatte.

Auch im Namen der Mitglieder  danke ich Achim Ahrendt sehr für sein langjähriges Engagement im Vorstand des VID. Er hat mit seiner engagierten Mitarbeit dazu beigetragen, dass sich der VID in den letzten Jahren als der Berufsverband der deutschen Insolvenzverwalter etabliert hat,“ so der VID-Vorsitzende, Dr. Christoph Niering. „Gleichzeitig freue ich mich auf die Zusammenarbeit mit Ulf Martini und  Marc d’Avoine, die beide schon in der Vergangenheit unter anderem zu den Themen Vergütung, Steuer und Digitalisierung ihre Kompetenz in die Arbeit unseres Berufsverbandes aktiv eingebracht haben“,  so Niering weiter.

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