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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Beitrag Pressemitteilung:

10.03.2023

VID kritisiert jüngsten EU-Vorschlag zur Harmonisierung des Insolvenzrechts

Am 7.12.2022 hat die EU-Kommission einen umfangreichen Vorschlag zur Harmonisierung der Insolvenzrechte in Europa vorgelegt. Der VID sieht neben einigen interessanten Ideen zentrale Defizite dieses Vorschlags und äußert in seiner Stellungnahme deutliche Kritik.

In einer umfangreichen Stellungnahme hat sich der VID zum Vorschlag einer Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts kritisch geäußert. Die Richtlinie unternimmt den Versuch eine Reihe von einzelnen Bereichen des Insolvenzrechts europäisch zu harmonisieren. Sie folgt dabei allerdings sehr deutlich politischen Rücksichtsnahmen, die es nach Ansicht der EU-Kommission derzeit unmöglich machen, die zentralen und wichtigen Bereiche der Insolvenzgründe und der Rangfolgen im Insolvenzverfahren europäisch anzugleichen.

Der vorgelegte Vorschlag, der unter dem Vorzeichen einer Steigerung von Effizienz im Insolvenzverfahren präsentiert wird, bleibt deshalb deutlich hinter den selbstgesteckten Zielen zurück. In einigen Bereichen, insbesondere bei dem vorgeschlagenen Pre-Pack-Verfahren und dem sogenannten vereinfachten Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen werden zudem zentrale Grundsätze des deutschen Insolvenzrechts außer Kraft gesetzt.

Arbeitnehmerrechte und die Rechte der Gläubiger sollen einer vermeintlichen Verfahrensbeschleunigung zum Opfer fallen, die nicht zu Ende gedacht ist. Das Insolvenzverfahren hat ordnungspolitische Aspekte und soll dem Rechtsfrieden dienen. Davon ist hier nichts zu erkennen“, sagt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID).

Mit seiner Stellungnahme greift der VID die breit geäußerte Kritik der Fachöffentlichkeit auf, die auch in zahlreichen anderen Stellungnahmen von Berufs- und Wirtschaftsverbänden deutlich wird. Ihr Umfang spiegelt die Dimension des Vorschlags wider, der mit über 70 Artikeln die bisher größte Harmonisierungsinitiative der EU im Insolvenzrecht darstellt.

 

Über den VID:

Der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter und Sachwalter. Mit mehr als 460 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Tätigkeit in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter oder Sachwalter.

 

Kontakt:
Manuela Doss, Pressereferentin
Fon: 030 20 45 55 25
E-Mail: presse@vid.de
www.vid.de

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