Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Beitrag Pressemitteilung:

12.05.2023

Unternehmensinsolvenzen im Februar: Weiterhin nur leichter Anstieg

Die Zahl der Insolvenzverfahren steigt in den letzten Monaten wieder leicht an. Nach dem durch Staatshilfen erzeugten Rückgang der Insolvenzen während der Coronajahre nähern sich die Zahlen nun wieder einem Normalwert an. Einige Branchen sind vom Anstieg der Insolvenzen aber besonders betroffen.

Laut Statistischem Bundesamt* ist die Zahl der beantragen Unternehmensinsolvenzen im Februar 2023 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 20,3 Prozent gestiegen. Für den zurückliegenden Monat April weist die amtliche Statistik nach vorläufigen Angaben einen Rückgang um 14,1 Prozent zum Vormonat März aus. Im langjährigen Vergleich ist diese Entwicklung weiterhin nur eine Normalisierung des Insolvenzgeschehens. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Februar 2023 liegt immer noch deutlich unterhalb der Zahl des Februar 2019. Im Februar 2019 hatten 1.579 Unternehmen Insolvenz anmelden müssen, im Februar 2023 1.362.

Von diesem positiven Trend profitieren allerdings nicht alle Branchen“, erklärt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID). „Verändertes Konsumverhalten, erhöhte Zinsen, hohe Inflationsraten und Fachkräftemangel belasten besonders den stationären Einzelhandel, die Baubranche, aber auch das Gesundheitswesen,“ so Niering weiter. „Die aktuelle Insolvenz der Klingel-Gruppe zeigt, dass diese Faktoren zunehmend auch auf den Online-Handel durchschlagen“.

Gerade im Gesundheitswesen und hier besonders in der privatfinanzierten Altenpflege kommt es seit dem Jahreswechsel zu einer deutlich erhöhten Anzahl von Insolvenzen. Steigende Finanzierungskosten und der Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte sind neben veränderten regulatorischen Rahmenbedingungen die Hauptursachen der insolvenzbedingten Marktaustritte.

 

Quelle:

* 14,1 % weniger beantragte Regelinsolvenzen im April 2023 als im Vormonat

 

Über den VID:

Der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter und Sachwalter. Mit mehr als 460 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Tätigkeit in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter oder Sachwalter.

 

Kontakt:
Manuela Doss, Pressereferentin
Fon: 030 20 45 55 25
E-Mail: presse@vid.de
www.vid.de

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