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Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Beitrag Pressemitteilung:

13.10.2023

Juli 2023: Aktuelle Insolvenzen haben langfristige Ursachen

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist im Juli des Jahres erneut angestiegen. Obwohl sich damit in bestimmten Bereichen und Branchen konjunkturelle Effekte durchsetzen, sieht der Berufsverband der Insolvenzverwalter weiterhin keine Insolvenzwelle. Viele Unternehmenskrisen haben langfristige Ursachen.

Mit heutiger Pressemitteilung* berichtet das Statistische Bundesamt über das aktuelle Insolvenzgeschehen im Juli 2023 sowie die Entwicklung für den zurückliegenden Monat September. Demnach haben 1.586 Unternehmen im Juli 2023 ihre Insolvenz anmelden müssen. Dies entspricht einem Anstieg von 37,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Für den zurückliegenden Monat September weist die amtliche Statistik nach vorläufigen Angaben einen Anstieg um 19,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat aus.

Die Zunahme der Insolvenzen ist im Vergleich zum Vorjahresmonat deutlich, erreicht allerdings immer noch nicht die Zahl des Vergleichsmonats Juli 2019 (1.644) vor der Coronapandemie und den staatlichen Stützungsmaßnahmen. Nach einem langjährigen Rückgang der Insolvenzzahlen lag das Insolvenzgeschehen im Jahr 2019 bereits auf einem sehr niedrigen Niveau.

Immer noch besonders betroffen sind der Krankenhaus- und Pflegesektor, die Baubranche und der Einzelhandel.Diese Entwicklung hat nichts mehr mit dem Wegfall der staatlichen Stützungsmaßnahmen der Coronajahre oder den angestiegenen Energiepreisen zu tun“, erklärt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID). „Diese Probleme haben auf das aktuelle Insolvenzgeschehen nur noch eine geringe Auswirkung“, so der VID-Vorsitzende. „Als Insolvenzauslöser treten jetzt wieder langfristig angelegte Ursachen wie die existenzgefährdenden Veränderungen von etablierten Geschäftsmodellen in den Vordergrund.“

 

Quellen:

* 19,5 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im September 2023 als im September 2022

** Grafik des VID: Entwicklung der Unternehmensinsolvenzzahlen (IN-Verfahren), © Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID)/Oktober 2023, Grafik kostenfrei nutzbar

Nicht alle beantragten Insolvenzverfahren werden auch eröffnet. In der Regel liegt die Eröffnungsquote bei ca. 60 Prozent. Voraussetzung einer Eröffnung ist ein Eröffnungsgrund sowie die voraussichtliche Deckung der Verfahrenskosten.

Über den VID:

Der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter und Sachwalter. Mit mehr als 470 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Tätigkeit in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter oder Sachwalter.

 

Kontakt:
Manuela Doss, Pressereferentin
Fon: 030 20 45 55 25
E-Mail: presse@vid.de
www.vid.de

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