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Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Beitrag Pressemitteilung:

14.06.2024

Insolvenzzahlen im 1. Quartal 2024 auf Vorcoronaniveau

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist im 1. Quartal 2024 gestiegen und erreicht damit wieder das Niveau vor der Pandemie. Einige Branchen stehen besonders unter Druck.

Mit heutiger Pressemitteilung* veröffentlicht das Statistische Bundesamt die Insolvenzzahlen für das erste Quartal 2024 und berichtet über die Entwicklung des zurückliegenden Monats Mai. Demnach wurde im ersten Quartal 2024 für 5.209 Unternehmen ein Insolvenzantrag gestellt. Dies entspricht einem Anstieg von 26,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Für den Monat Mai weist die amtliche Statistik nach vorläufigen Angaben einen Anstieg um 25,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat aus.

Der Zahlen im Mai steigen auf das Vorcoronaniveau. In den besonders betroffenen Branchen ist der Druck noch nicht raus. Wie die Insolvenz von FTI zeigt, sind auch Branchen mit steigender Nachfrage nicht vor existenziellen Krisen geschützt“, sagt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID). „Die Immobilienbranche kämpft weiterhin mit hohen Zinsen und gestiegenen Baukosten. Der dauerhafte Druck auf den stationären Einzelhandel und der sich fortsetzende Trend zum mobilen Arbeiten lässt zudem eine schnelle Erholung der Nachfrage bei gewerblichen Immobilienprojekten nicht erwarten. Das bringt viele Unternehmen weiter in existenzielle Schwierigkeiten“, so Niering.

Die jüngste Entwicklung der Insolvenzzahlen bildet aber nur einen Teilaspekt der aktuellen Wirtschaftslage ab. „Wir sehen weiterhin viele stille Geschäftsaufgaben auch außerhalb der Insolvenz. Viele Unternehmensschließungen haben vor allem demografische Gründe. Sowohl bei den Gründungen als auch bei der Unternehmensnachfolge gibt es auch Auswirkungen auf das Insolvenzniveau. Historisch waren über viele Jahrzehnte junge Unternehmen überdurchschnittlich häufig von Insolvenzen betroffen“, so der VID-Vorsitzende. Rückläufige Unternehmensgründungen führen unmittelbar auch zu entsprechend weniger Unternehmensinsolvenzen.

 

Quellen:

* Beantragte Regelinsolvenzen im Mai 2024: +25,9 % zum Vorjahresmonat

 

 

Über den VID:

Der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter und Sachwalter. Mit mehr als 470 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Tätigkeit in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter oder Sachwalter.

 

Kontakt:
Manuela Doss, Pressereferentin
Fon: 030 20 45 55 25
E-Mail: presse@vid.de
www.vid.de

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