Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Beitrag Pressemitteilung:

12.06.2026

Insolvenzen: Steigende Kosten belasten Unternehmen – Frühzeitige Sanierungen gewinnen an Bedeutung

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist im März 2026 um 15,8 Prozent gestiegen. Ob sich bereits Auswirkungen des Ende Februar begonnenen Iran-Krieges in den gestiegenen Zahlen zeigen, ist offen. Steigende Kosten belasten weiterhin viele Unternehmen. Andererseits eröffnet die Insolvenz Raum für wirtschaftliche Erneuerung und bietet bei frühzeitiger Einleitung auch Sanierungsperspektiven.

Mit der heutigen Pressemitteilung* veröffentlicht das Statistische Bundesamt die Insolvenzzahlen von Unternehmen für den Monat März 2026. Danach ist die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen im Vergleich zum Vorjahresmonat um 15,8 Prozent gestiegen. Für den zurückliegenden Monat Mai veröffentlicht das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH)** einen Rückgang der Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften von 15,0 Prozent zum April 2026.

Auffällig ist die Entwicklung im Bereich Verkehr und Lagerei, der überdurchschnittlich stark von Unternehmensinsolvenzen betroffen ist. Eine mögliche Ursache sind die zuletzt deutlich gestiegenen Energie- und Kraftstoffkosten auch als Folge des Iran-Krieges und der damit verbundenen Belastungen auf den Energiemärkten. „Insolvenzen sind grundsätzlich ein nachgelagerter Prozess. Zwischen ernsten wirtschaftlichen Schwierigkeiten und einem Insolvenzantrag eines Unternehmens liegen regelmäßig mehrere Monate“, sagt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID). „Der Zeitraum seit der jüngsten Eskalation im Nahen Osten ist daher noch zu kurz, um bereits flächendeckende Auswirkungen auf die Insolvenzzahlen zu entfalten“, so Niering. In einzelnen Branchen wie dem Transportgewerbe können sich kriegsbedingte Belastungen jedoch bereits wegen des Anstiegs der Treibstoffkosten bemerkbar machen. Das Transportgewerbe kann höhere Kosten nur eingeschränkt oder zeitverzögert an ihre Kunden weitergeben.

Trotz der persönlichen und wirtschaftlichen Tragweite einer Insolvenz erfüllt das Insolvenzrecht eine wichtige volkswirtschaftliche Funktion. Nicht mehr wettbewerbsfähige Marktteilnehmer werden aus dem Markt genommen und die gebundenen Ressourcen, wie etwa Arbeitskräfte und Betriebsmittel, neuer Produktivität zugeführt.

Insolvenz ist daher nicht ausschließlich Endpunkt unternehmerischer Tätigkeit, sondern bietet vielfältige Möglichkeiten zur Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen, wenn betroffene Unternehmer frühzeitig handeln und professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen.

In der Praxis erleben wir leider häufig, dass Unternehmer erst dann Hilfe suchen, wenn die wirtschaftlichen Probleme bereits weit fortgeschritten sind. Mit jedem verlorenen Monat sinken die Sanierungschancen und die Möglichkeiten einer erfolgreichen Restrukturierung werden deutlich eingeschränkt“, erklärt der VID-Vorsitzende.

Vor dem Hintergrund eines derzeit weiterhin herausfordernden wirtschaftlichen Umfelds gewinnen Mechanismen frühzeitiger Krisenerkennung zunehmend an Bedeutung. Eine rechtzeitige Restrukturierung kann in vielen Fällen Arbeitsplätze erhalten und Unternehmen eine nachhaltige Zukunftsperspektive eröffnen.

Quellen:

* Unternehmensinsolvenzen im März 2026: +15,8 % gegenüber März 2025

** IWH-Insolvenztrend: Anzahl der Firmenpleiten deutlich gesunken

*** Grafik des VID: Entwicklung der Unternehmensinsolvenzzahlen (IN-Verfahren), © Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID)/Juni 2026, Grafik kostenfrei nutzbar

Nicht alle beantragten Insolvenzverfahren werden auch eröffnet. In der Regel liegt die Eröffnungsquote bei ca. 60 Prozent. Voraussetzung einer Eröffnung ist ein Eröffnungsgrund sowie die voraussichtliche Deckung der Verfahrenskosten.

 

Über den VID:

Der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter und Sachwalter. Mit mehr als 470 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Mitglieder verpflichten sich zu „Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Der Verband hat damit Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung gesetzt.

Kontakt:
Manuela Doss, Pressereferentin
Fon: 030 20 45 55 25
E-Mail: presse@vid.de
www.vid.de

 

 

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