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VID-Vorsitzender Dr. Christoph Niering zu den heute von Destatis veröffentlichten #Insolvenzzahlen. www.handelsblatt.com

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Beitrag Pressemitteilung:

29.03.2017

Hoffnung statt Taten: Gesetzliche Grundlage für den Sanierungserlass ist erforderlich

Unternehmer, Arbeitnehmer und Sanierungsexperten warten auf überfällige gesetzliche Regelung zum Sanierungsgewinn.

Ein Sprichwort sagt: Die Hoffnung ist die Mutter der Dummen. Derzeit hoffen Viele. Vor allem Arbeitnehmer und Unternehmer, deren Firmen in Not sind. Und alle hoffen auf eine schnelle gesetzliche Grundlage für den vom Bundesfinanzhof im November 2016 gekippten Sanierungserlass des Bundesfinanzministeriums (BMF) von 2003. Mit diesem Erlass war es möglich, bei Insolvenzplanverfahren die Sanierungsgewinne von der Ertragsteuer zu befreien. So sollten Buchgewinne, die entstehen, wenn Gläubiger einer Firma Schulden erlassen, nicht besteuert werden.

Gefragt sind nicht Ankündigungen, die Hoffnungen befeuern, sondern schnelles und sachgerechtes Handeln des Gesetzgebers. Hier stehen Arbeitsplätze und Existenzen auf dem Spiel“, so Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des VID.

Doch weder das BMF noch das Bundesjustizministerium werden wirklich aktiv. Nicht einmal zur heutigen Anhörung im Finanzausschuss, in der der Sanierungserlass Gegenstand ist, sah sich das BMF in der Lage, einen Formulierungsvorschlag zu präsentieren. Dies ist umso unverständlicher, als der Bundesrat bereits einen Formulierungsvorschlag zur Änderung des Einkommenssteuergesetztes und des Gewerbesteuergesetzes vorgelegt hat.

Die Thematik ist aber auch nicht neu. Die Entscheidung, die bereits im November 2016 gefällt wurde, hat sich schon seit Jahren angekündigt. In anderen Fällen wird deutlich mehr Engagement gezeigt, wie das von der Bankenlobby forcierte Gesetz um § 104 InsO zu Finanzmarktkontrakten, dem sogenannten „Close-out Netting“, Anfang Dezember gezeigt hat.

Das Zeitfenster, um hier vor der Sommerpause bald zu einer ordentlichen Regelung zu kommen, schließt sich langsam aber sicher. Eine gesetzliche Änderung wird dann in dieser Legislaturperiode mehr nicht möglich sein. Die dringend notwendige gesetzliche Lösung verschiebt sich dann voraussichtlich ins nächste Jahr. Sanierungslösungen werden erheblich erschwert oder sogar unmöglich gemacht.“, so Niering.

Sanierungsexperten und Insolvenzverwalter haben mit dem BFH-Entscheid und dem Zögern ein wichtiges Sanierungstool zum Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen verloren. Die Verlierer sind Arbeitnehmer und Unternehmer.

 

Über den VID:

Der „Verband lnsolvenzverwalter Deutschlands“ ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen professionellen Insolvenzverwalter und vertritt mit 470 Mitgliedern die große Mehrheit der Berufsgruppe. Mitglieder verpflichten sich über ihre Satzung auf „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Der Verband setzt damit Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung. Nach externer Prüfung wird das Gütesiegel VID-CERT an Mitglieder verliehen.

Pressekontakt:
Tobias Pechmann
Fon: 030 20 45 55 25
Mobil: 0170 52 43 229
Email pechmann@vid.de

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