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Beitrag Pressemitteilung:
19.11.2015
Der Bericht „Doing Business“ der Weltbank untersucht seit 13 Jahren in 189 Wirtschaftsnationen jährlich die zehn Bereiche „Ease of Doing Business Rank“, „Starting a Business“, „Dealing with Construction Permits“, „Getting Electricity“, „Registering Porperty“, „Getting Credit“, “Protecting Minority Investors”, “Paying Taxes”, “Trading Across Borders”, „Enforcing Contracts“ und „Resolving Insolvency“. (http://www.doingbusiness.org/rankings)
Der aktuelle Bericht wurde am 27.10.2015 veröffentlicht. In der Kategorie „Resolving Insolvency“ belegt Deutschland den dritten Platz, hinter Finnland und Japan. Andere im Insolvenzrecht scheinbar führende Nationen wie England (Platz 13) oder Frankreich (Platz 24) liegen weit abgeschlagen.
„Diese Studie verdeutlicht die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Insolvenzrechts. Es ist modern und effizient aufgestellt, was für eine funktionierende Marktwirtschaft essentiell ist“, so Dr. Christoph Niering, Vorsitzender des Berufsverbandes der deutschen Insolvenzverwalter. Es ist daher geboten auch mit aktuellen Gesetzesvorhaben, wie etwa aktuell zur Entschärfung des Anfechtungsrechts, die auf die Gläubigergleichbehandlung und die Sanierung ausgerichteten Kerngedanken des deutschen Insolvenzrechts nicht zu gefährden, so Niering.