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Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Beitrag Pressemitteilung:

14.11.2023

Anstieg ja, Insolvenzwelle nein

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist weiterhin steigend, aber die vielfach befürchtete Insolvenzwelle bleibt nach wie vor aus. Neben dem schon seit längerem anhaltenden Nachholeffekt, sind gerade bei kleineren Unternehmen steuerliche Zahlungsverpflichtungen zum Quartalsende mitursächlich für den Anstieg.

Nach heutiger Pressemitteilung* des Statistischen Bundesamts ist die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen im August 2023 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 35,7 Prozent gestiegen. Für den zurückliegenden Monat Oktober weist die amtliche Statistik nach vorläufigen Angaben einen Anstieg um 22,4 Prozent gegenüber Oktober 2022 aus.

Die Zahl der Insolvenzen ist im Vergleich zu den vorangegangenen Monaten deutlich gestiegen. „Zahlungsverpflichtungen gegenüber Finanzämtern und Krankenkassen bringen zum Quartalsende gerade kleinere Unternehmen in wirtschaftliche Bedrängnis. Bei einer Maximalfrist für den Insolvenzantrag von drei Wochen, fallen die so ausgelösten Anträge in den Oktober“, so Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID).

Auch wenn die Insolvenzzahlen im Vergleich zu den Vorjahreszahlen deutlich gestiegen sind, wird es zukünftig nicht zu der viel befürchteten Insolvenzwelle kommen. „Durch eine Reihe prominenter Insolvenzfälle ist das Gefühl einer Insolvenzwelle entstanden. Anhand konkreter Zahlen lässt sich dies nicht belegen. Im Gegenteil, noch immer liegen die Unternehmensinsolvenzen weit unter dem Spitzenwert des Jahres 2009“, so Niering.

Dies bedeutet aber zugleich, dass derzeit einige Branchen besonders unter wirtschaftlichem Druck stehen. Neben energieintensiv produzierenden Unternehmen und Einrichtungen des Gesundheitswesens trifft es besonders Unternehmen der Bau- und Immobilienwirtschaft. Erhöhte Zinsen und deutlich zurückgehende Nachfrage werden nicht nur große Projektentwickler und Bauträger in Bedrängnis bringen, sondern schon bald auch Handwerksbetriebe treffen.

 

 

Quellen:

* 22,4 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im Oktober 2023 als im Oktober 2022

** Grafik des VID: Entwicklung der Unternehmensinsolvenzzahlen (IN-Verfahren), © Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID)/November 2023, Grafik kostenfrei nutzbar

Nicht alle beantragten Insolvenzverfahren werden auch eröffnet. In der Regel liegt die Eröffnungsquote bei ca. 60 Prozent. Voraussetzung einer Eröffnung ist ein Eröffnungsgrund sowie die voraussichtliche Deckung der Verfahrenskosten.

 

 

Über den VID:

Der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter und Sachwalter. Mit mehr als 470 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Tätigkeit in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter oder Sachwalter.

 

Kontakt:
Manuela Doss, Pressereferentin
Fon: 030 20 45 55 25
E-Mail: presse@vid.de
www.vid.de

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