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Beitrag Pressemitteilung:
20.03.2019
Der Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands, VID, verleiht im November anlässlich des Deutschen Insolvenzverwalterkongresses zum zweiten Mal den Uhlenbruck-Preis. Prämiert wird eine herausragende juristische Arbeit (Dissertation oder Habilitation) zum Insolvenz-, Restrukturierungs- und Sanierungsrecht, die einen wichtigen Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion leistet und überdurchschnittlich bewertet wurde.
„Neben einer hohen wissenschaftlichen Qualität spielen Aktualität und eine außerordentliche Praxisrelevanz im Auswahlprozess eine wichtige Rolle. Die Dissertation der Preisträgerin aus dem Jahr 2017 – die Arbeit von Frau Dr. Friederike Schaal – erfüllte diese Anforderungen im außergewöhnlichen Maß. Die Argumente der Preisträgerin fanden auch in einer späteren Entscheidung des BGH (IX ZR 238/17) Berücksichtigung“, erläutert VID-Vorstandsmitglied Michael Bremen, der der Jury des Uhlenbruck-Preises vorsitzt.
Der 2017 ins Leben gerufene Preis ist mit 5.000 € dotiert und wird turnusgemäß alle zwei Jahre vergeben. Bewerbungen für den Uhlenbruck-Preis 2019 sind bis spätestens 30.06.2019 an den VID zu richten. Der Jury gehören neben Michael Bremen namhafte Professoren wie Prof. Dr. Georg Bitter (Mannheim), Prof. Dr. Moritz Brinkmann, LL.M. (Bonn) und Prof. Dr. Christoph Paulus, LL.M. (Berlin) an. Informationen rund um den Preis sind auf der Website des Berufsverbandes abrufbar: https://www.vid.de/der-verband/geschaeftsstelle/uhlenbruck-preis/.
Der Preis ehrt das Lebenswerk von Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck durch die Prämierung herausragender wissenschaftlicher Arbeiten, die sich mit der juristischen Diskussion des Insolvenzverfahrens, die durch Uhlenbruck stark geprägt wurde, befassen. Prof. Uhlenbruck ist ein Praktiker mit der herausragenden Begabung, sein Wissen verständlich zu vermitteln. Angetrieben hat ihn die Fortentwicklung des Rechts und die Frage, wie man anwendbares Recht begreifbar macht und praktische Lösungen findet.
Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck (88), studierte in München und Köln Jura und leitete viele Jahre die Konkursabteilung am Amtsgericht Köln. Er war Mitglied der vom Bundesjustizministerium bereits 1978 eingesetzten Kommission für Insolvenzrecht und der zu deren Umsetzung in der Praxis einberufenen Bund-Länder-Kommission. Bundesweite Bekanntheit erlangte er als zuständiger Richter für das Konkursverfahren der Herstatt-Bank. In seiner wissenschaftlichen Tätigkeit ist er mit zahlreichen Publikationen zum Insolvenzrecht hervorgetreten. Sein weiteres Interesse galt auch dem Medizinrecht, zu dem er grundlegende Werke veröffentlicht hat. Sein Kommentar zum Insolvenzrecht gilt als Standardwerk.
Der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter. Mit mehr als 470 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter.
Manuela Doss, Pressereferentin
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