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Beitrag Aktuelles:
16.07.2025
Die Verpflichtung zur Nutzung eines elektronischen Gläubigerinformationssystems (eGIS) ist seit dem 17.07.2024 für alle Insolvenzverfahren bindend – einschließlich der Verbraucherinsolvenzverfahren.
Mit dieser Vorgabe gehen erhebliche datenschutzrechtliche und organisatorische Herausforderungen einher, die sich bereits seit dem Inkrafttreten der Reform in der Praxis bemerkbar gemacht haben.
Der VID-Ausschuss „Digitalisierung und Datenschutz“ hat angesichts dieser Fragen die bisherige Orientierungshilfe (Stand: 22.06.2023) überarbeitet und umfassend aktualisiert. Die Orientierungshilfe dient als praktischer Leitfaden für Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter zur rechtssicheren, datenschutzkonformen und technisch angemessenen Umsetzung der gesetzgeberischen Vorgaben.