Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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In der Insolvenz spielen arbeitsrechtliche Aspekte eine zentrale Rolle. Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht – wie etwa die EuGH-Entscheidung zu Massenentlassungen – verändern die Rahmenbedingungen in der Insolvenz erheblich. Anhand konkreter Beispiele stellt Dr. Karl-Friedrich Gulbins am 24.4.2026 auf der VID-Fachtagung in Paris praxisnahe Dos und Don’ts für Insolvenzverwalter vor. Informationen zu diesem und den vielen anderen spanenden Vorträgen der Fachtagung finden Sie hier: https://www.vid.de/veranstaltungen-vid/fachtagung-2026/

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Einheitlicher Kontenrahmen – „SKR-InsO“

Am 1.12.2011 haben sich VID, Gravenbrucher Kreis und ZEFIS im Rahmen eines gemeinsamen Treffens in Düsseldorf auf die Standardisierung eines Kontenrahmens geeinigt.

 

Dieser gemeinsame Kontenrahmen, mit dem Namen „SKR-InsO“, wurde aus dem bereits bekannten Datev-Kontenrahmen SKR–04 entwickelt und in die Standard-Softwareprogramme übernommen. Änderungen sind seitdem nur noch mit Zustimmung aller Organisationen (auch die NIVD und der BAKInsO waren dem Fachausschuss beigetreten) möglich.

VID-Mitglieder verpflichten sich gem. III. 10. der GOI (Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung) die Standardkontenrahmen in der Fassung, die zum Zeitpunkt der Einleitung des jeweiligen Insolvenz-(eröffnungs-)Verfahrens von dem Fachausschuss SKR-InsO in Kraft gesetzt ist, zu verwenden.