Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Erkenntnisse im Anfechtungsprozess: Die erfolgreiche Insolvenzanfechtung steht und fällt mit dem richtigen Vortrag und der Beweisführung. Christine Borries, LL.M.(USYD) wird in ihrem Vortrag auf der VID-Fachtagung in Paris am 24.04.2026 zeigen, wie entscheidend die substantiierte Darlegung der Kenntnis des Anfechtungsgegners sowie der Rückschluss auf diese durch Indizien sind – praxisnah dargestellt anhand aktueller Rechtsprechung. Christine Borries berät im deutschen und internationalen Insolvenzrecht, insbesondere in Krisen- und Restrukturierungssituationen, und ist Mitautorin des Uhlenbruck zum Insolvenzanfechtungsrecht. Weitere Informationen zur VID-Fachtagung: https://www.vid.de/veranstaltungen-vid/fachtagung-2026/

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ISO 9001

Alle im VID zusammen geschlossenen Insolvenzverwalter und Sachwalter haben sich verpflichtet, eine Zertifizierung nach „DIN EN ISO 9001“ (ISO:9001) in der für den jeweiligen Insolvenzverwalter und Sachwalter geltenden Fassung vorzunehmen. 

Der Nachweis über die Erstzertifizierung, die jährlichen Audits sowie die alle drei Jahre vorzunehmenden Nachzertifizierungen müssen gegenüber dem VID dokumentiert werden. Kommen die VID-Mitglieder diesen Verpflichtungen nicht nach, droht ihnen der Ausschluss aus dem VID. Wenn Insolvenzverwalter und Sachwalter externe Dienstleister für die Be- und/oder Verwertungstätigkeiten in Insolvenzverfahren nutzen, müssen auch diese grundsätzlich nach ISO:9001 zertifiziert sein.