Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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In der Insolvenz spielen arbeitsrechtliche Aspekte eine zentrale Rolle. Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht – wie etwa die EuGH-Entscheidung zu Massenentlassungen – verändern die Rahmenbedingungen in der Insolvenz erheblich. Anhand konkreter Beispiele stellt Dr. Karl-Friedrich Gulbins am 24.4.2026 auf der VID-Fachtagung in Paris praxisnahe Dos und Don’ts für Insolvenzverwalter vor. Informationen zu diesem und den vielen anderen spanenden Vorträgen der Fachtagung finden Sie hier: https://www.vid.de/veranstaltungen-vid/fachtagung-2026/

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Berufsgrundsätze

Die Mitglieder des VID haben im Jahr 2006 Berufsgrundsätze verabschiedet, die strenge Regeln für Berufszugang und -ausübung festlegten. Diese lösten den im Jahr 2002 beschlossenen Verhaltenskodex ab. Ziel war es, eine hohe Qualität der Insolvenzverwaltung im Interesse von Gläubigern und Arbeitsplätzen zu sichern. Dabei sollten diese Berufsgrundsätze nicht nur eine Vorgabe für Mitglieder des VID, sondern Grundlage einer jeden Insolvenzverwaltertätigkeit sein.

Die Berufsgrundsätze wurden im Jahr 2011 durch die Verabschiedung der „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung“ (GOI) präzisiert und erweitert.

 

VID-Berufsgrundsätze (Fassung gemäß Mitgliederversammlung vom 03.05.2013)