Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Erkenntnisse im Anfechtungsprozess: Die erfolgreiche Insolvenzanfechtung steht und fällt mit dem richtigen Vortrag und der Beweisführung. Christine Borries, LL.M.(USYD) wird in ihrem Vortrag auf der VID-Fachtagung in Paris am 24.04.2026 zeigen, wie entscheidend die substantiierte Darlegung der Kenntnis des Anfechtungsgegners sowie der Rückschluss auf diese durch Indizien sind – praxisnah dargestellt anhand aktueller Rechtsprechung. Christine Borries berät im deutschen und internationalen Insolvenzrecht, insbesondere in Krisen- und Restrukturierungssituationen, und ist Mitautorin des Uhlenbruck zum Insolvenzanfechtungsrecht. Weitere Informationen zur VID-Fachtagung: https://www.vid.de/veranstaltungen-vid/fachtagung-2026/

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Berufsgrundsätze

Die Mitglieder des VID haben im Jahr 2006 Berufsgrundsätze verabschiedet, die strenge Regeln für Berufszugang und -ausübung festlegten. Diese lösten den im Jahr 2002 beschlossenen Verhaltenskodex ab. Ziel war es, eine hohe Qualität der Insolvenzverwaltung im Interesse von Gläubigern und Arbeitsplätzen zu sichern. Dabei sollten diese Berufsgrundsätze nicht nur eine Vorgabe für Mitglieder des VID, sondern Grundlage einer jeden Insolvenzverwaltertätigkeit sein.

Die Berufsgrundsätze wurden im Jahr 2011 durch die Verabschiedung der „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung“ (GOI) präzisiert und erweitert.

 

VID-Berufsgrundsätze (Fassung gemäß Mitgliederversammlung vom 03.05.2013)