Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Das World Café 2025 auf dem Deutschen #Insolvenzverwalterkongress ist damals sehr gut angekommen und hat bestätigt: Der direkte Austausch zwischen Insolvenzgericht und Verwaltern trifft einen Nerv.
Deshalb geht das Format in diesem Jahr in die nächste Runde. 13 Richterinnen und Richter aus ganz Deutschland diskutieren mit Verwalterinnen und Verwaltern über Kommunikation und Zusammenarbeit – mit dem Ziel, die jeweils andere Perspektive zu verstehen und konkrete Lösungsansätze zu erarbeiten.

📅World Café am 05.11.2026 auf dem Deutschen Insolvenzverwalterkongress 2026.
ℹ️Weitere Informationen und Anmeldung: https://tinyurl.com/4ujer3d4

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FAQ:

Eigenverwaltung

Die Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. der Insolvenzordnung soll dem Schuldner die Möglichkeit einräumen, die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines „Sachwalters“ selbst zu verwalten und über sie zu verfügen.

Der „eigenverwaltende“ Schuldner wird so gleichsam zum „Insolvenzverwalter in eigener Sache“. Mit der Eigenverwaltung soll zugleich das vorhandene unternehmerische Know-how zur Sanierung genutzt werden, soweit dieses nicht durch frühere Fehler diskreditiert ist.

Der Sachwalter hat die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen und während der Eigenverwaltung seine Geschäftsführung sowie die Ausgaben für die Lebensführung zu überwachen. Stellt er Umstände fest, die erwarten lassen, dass die Fortsetzung der Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird, so hat er dies unverzüglich dem Gläubigerausschuss und dem Insolvenzgericht anzuzeigen.

Mit der Eigenverwaltung wird regelmäßig eine Sanierung angestrebt. Im Verbund mit einem Insolvenzplan kann sie zum Erhalt des Unternehmens beitragen, wenn es gelingt, das Vertrauen der Gläubiger und des Gerichts für eine solche Lösung zu erhalten. Hierzu wird oftmals ein erfahrener Insolvenzverwalter oder Sanierungsexperte für die Dauer des Verfahrens in die Geschäftsführung des Unternehmens berufen.

 

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