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Beitrag Pressemitteilung:
24.07.2026
Ein umfassend gesetzlich geregeltes Berufsrecht für InsolvenzverwalterInnen, SachwalterInnen und Restrukturierungsbeauftragte gibt es bisher nicht. Berufspflichten sind bislang nur fragmentarisch im Gesetz geregelt. Gesetzliche Regelungen für die Ausbildung, Zulassung und die Berufsausübung fehlen nahezu vollständig. Die Anforderungen an die Eignung von VerwalterkandidatInnen sind ebenfalls nur rudimentär gesetzlich formuliert. Jedes Gericht legt diese Regelungen eigenständig aus und stellt eigene Anforderungskriterien auf.
Diese uneinheitliche Praxis der Verwalterauswahl durch mehr als 190 Insolvenzgerichte führt zu erheblichen Ungleichbehandlungen und Eingriffen in die Berufsfreiheit. Das dezentrale Vorauswahlsystem verursacht erhebliche Ineffizienzen und Intransparenz. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute den lang erwarteten Referentenentwurf* des „Gesetzes zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die Tätigkeit insolvenzrechtlicher Amtsträger“ veröffentlicht**.
„Ein echter Meilenstein für unseren Beruf. Wir begrüßen sehr, dass sich die Bundesregierung diesem Gesetzesvorhaben angenommen hat“, so Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID). „Wir hoffen sehr, dass dieses Vorhaben trotz der schwierigen politischen Gesamtlage kurzfristig zu einem positiven Abschluss kommt. Unser Berufsverband hat eine Reform des bisherigen rudimentären Berufsrechts seit vielen Jahren aktiv gefordert und öffentlich unterstützt“, so Niering weiter.
Seit knapp 20 Jahren fordert der VID die Professionalisierung des Insolvenzverwalterberufs durch eine gesetzliche Berufsordnung für InsolvenzverwalterInnen. Dabei hat der Berufsverband mit den Uhlenbruck-Kriterien und den Berufsgrundsätzen schon früh erste Vorschläge unterbreitet. Mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung (GOI), dem Standardkontenrahmen und dem Fragebogen zur Unabhängigkeit haben sich die Mitglieder des Verbandes selbst verpflichtet. Was bis heute fehlt, ist die Allgemeinverbindlichkeit dieser Regelungen für alle InsolvenzverwalterInnen, SachwalterInnen und nunmehr auch Restrukturierungsbeauftragte.
„Neben der Berufsausübung erhalten die BerufsträgerInnen nun allgemein verbindliche Regelungen für den Berufszugang und die Berufsaufsicht in Form einer Insolvenzverwalterkammer“, so der VID-Vorsitzende. „Der Referentenentwurf berücksichtigt an vielen Stellen die Stellungnahmen und Positionspapiere des VID, die bereits geschaffenen Berufsgrundsätze und den Fragebogen zur Unabhängigkeit sowie die umfangreiche wissenschaftliche Begleitung (namentlich zur Organisationsform einer Berufsverwaltung) der Reformdiskussion. Mit dem Berufsrecht wird nunmehr auch der schon lange vom Bundesverfassungsgericht als eigenständige und anerkannte Beruf einer gesetzlichen Anerkennung zugeführt. Ein freier Beruf, wie der der Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte“, führt Niering weiter aus.
Die Regelung des Berufszugangs durch ein bundesweit einheitliches Zulassungsverfahren und ein bundesweites elektronisches Register der zugelassenen BerufsträgerInnen ist ein zentraler Schritt hin zu einem transparenten Berufszugang mit gesetzlich verankerten Zugangskriterien. Ihre Umsetzung wird nicht nur die BewerberInnen, sondern vor allem auch die Gerichte entlasten, die seit einer grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2004 bei der sogenannten Vorauswahl ohne nähere gesetzliche Regelungen auf eigene, oftmals uneinheitliche Auswahlkriterien angewiesen waren.
Die Übertragung der Zulassung und Berufsaufsicht auf eine durch die BerufsträgerInnen selbst organisierte Kammer ist ein konsequenter Schritt, der die Justizverwaltungen entlastet und gleichzeitig eine fachlich kompetente sowie transparente Verwaltung des Berufs unter der Rechtsaufsicht des Bundesjustizministeriums garantiert.
Erfahrene BerufsträgerInnen sollen ohne erneute Ausbildung und theoretische Prüfung zugelassen werden, wenn sie im maßgeblichen Zeitraum in mindestens 20 Insolvenzverfahren zum Verwalter oder Sachwalter bestellt waren, davon mindestens fünf schlussgerechnete Regelverfahren; ein Auffangtatbestand erfasst vergleichbare Erfahrung aus komplexen Unternehmensinsolvenzen.
„Uns war stets wichtig, dass die Reform die erfahrenen Kolleginnen und Kollegen mitnimmt und keine unüberwindlichen Hürden für junge Kollegen aufbaut. Beiden Anliegen wird der Referentenentwurf gerecht„, so Niering.
Mit der Schaffung eines Zulassungsverfahrens und einer Berufskammer vollzieht der deutsche Gesetzgeber eine Entwicklung, die in den meisten europäischen Nachbarstaaten teilweise schon vor Jahrzehnten eingesetzt hat und heute das Gesicht des Berufes europaweit prägt. Sie bedeutet neben der gesetzlichen Anerkennung des Berufs auch eine Rechtsentwicklung, die auf moderne und rechtsstaatliche Verfahren setzt.
Der VID wird nun kurzfristig den direkten Austausch mit den rund 2.000 BerufsträgerInnen suchen und den weiteren Gesetzgebungsprozess konstruktiv und aktiv begleiten. „Wir möchten mit den KollegInnen über den Referentenentwurf ins Gespräch kommen, ihre Wünsche, Anregungen und Einschätzungen aufnehmen und diese gezielt in den weiteren Gesetzgebungsprozess einbringen“, so der Vorsitzende.
Quellen:
* Gesetz zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die Tätigkeit insolvenzrechtlicher Amtsträger
** Einheitlicher Rechtsrahmen für Insolvenzverwalter: Bundesjustizministerium schlägt Gesetzentwurf vor
Über den VID:
Der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter und Sachwalter. Mit mehr als 470 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Tätigkeit in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren.
Kontakt:
Manuela Doss, Pressereferentin
Fon: 030 20 45 55 25
E-Mail: presse@vid.de
www.vid.de