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Veranstaltung:
Inhalt / Beschreibung
Massedarlehen, Insolvenzgeldvorfinanzierung, Insolvenz-Sonderkonten und Insolvenz-Treuhandkonten rechtssicher gestalten
am 02.10.2026, Beginn: 10:00 Uhr, Ende: 13:15 Uhr
Im Mittelpunkt dieses Praktiker-Seminars stehen zum einen die rechtliche Funktionsweise von zur Fortführung eines insolventen Unternehmens oftmals dringend benötigten Massedarlehen sowie der Insolvenzgeldvorfinanzierung und die damit verbundenen haftungsrechtlichen Risiken. Zum anderen geht es um die nicht minder relevante Frage, wie die Liquidität eines insolventen Unternehmens gesichert und welche Kontenmodelle dabei rechtssicher eingesetzt und Haftungsrisiken vermieden bzw. begrenzt werden können.
Die Aufnahme eines Massedarlehens ist mit komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen verbunden. In diesem Seminar werden die wesentlichen Weichenstellungen behandelt: echtes oder unechtes Massedarlehen? Welche rechtlichen Voraussetzungen sind zu erfüllen und welche Anforderungen stellt die Bank? Welche gerichtlichen Anordnungen sind erforderlich? Und welche Besonderheiten ergeben sich bei der (vorläufigen) Eigenverwaltung und im Schutzschirmverfahren?
Ausgehend von der jeweiligen Stellung und den Befugnissen des (vorläufigen) Insolvenzverwalters bzw. Sachwalters wird herausgearbeitet, unter welchen Voraussetzungen Masseverbindlichkeiten begründet und wie das Darlehen wirksam besichert werden kann. Vertieft werden u.a. die rechtlichen Besonderheiten bereits zugunsten der Bank bestellter sowie revolvierender Sicherheiten sowie die Notwendigkeit von Abgrenzungsvereinbarungen. Zugleich geht es um die wirtschaftlichen und haftungsrechtlichen Implikationen und damit um Aspekte wie Liquiditätsplanung, Haftung bei Masseinsuffizienz und Besonderheiten in der (vorläufigen) Eigenverwaltung.
Die Insolvenzgeldvorfinanzierung ist ein wesentliches Instrument zur Sicherung der Liquidität und Fortführung des Geschäftsbetriebs. Behandelt werden die Funktionsweise der Insolvenzgeldvorfinanzierung, die sozial- sowie zivilrechtlichen Voraussetzungen der Gewährung von Insolvenzgeld durch die Agentur für Arbeit, die praktische Vertragsgestaltung sowie die Voraussetzungen aus Sicht der finanzierenden Bank, insbesondere die erforderlichen Anordnungen des Insolvenzgerichts. Daneben wird erläutert, welche typischen Fehler die Umsetzung verzögern, gefährden oder sogar persönliche Haftungsrisiken auslösen können.
Im Mittelpunkt stehen damit insbesondere die Aufgaben und die hierfür erforderlichen Befugnisse des (vorläufigen) Insolvenzverwalters bzw. des eigenverwaltenden Schuldners sowie die vertragliche Umsetzung durch die Kauf- und Abtretungsverträge mit den Arbeitnehmern sowie die Vertragsgestaltung zwischen der finanzierenden Bank, dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter bzw. Sachwalter und dem insolventen Unternehmen.
Eine rechtssichere Kontoführung ist eine wesentliche Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Verfahrensführung. Das Seminar stellt das Insolvenz-Sonderkonto dem Insolvenz-Treuhandkonto gegenüber und zeigt anhand typischer Fallgestaltungen, worin die maßgeblichen rechtlichen Unterschiede liegen und welche Konsequenzen sich daraus für die Verfahrensführung ergeben.
Im Mittelpunkt steht insbesondere die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Insolvenz-Sonderkonto, namentlich das Urteil vom 7. Februar 2019 (IX ZR 47/18), anhand dessen die Rechtsnatur des Insolvenz-Sonderkontos und damit die Unterschiede zum Insolvenztreuhandkonto herausgearbeitet werden.
Von besonderer praktischer Bedeutung ist die rechtliche Zuordnung des jeweiligen Kontoguthabens und die Frage, welche Auswirkungen beispielsweise auch unzulässige Pfändungsversuche von Insolvenzgläubigern haben können. Behandelt werden außerdem die Folgen eines Wechsels in der Person des (vorläufigen) Insolvenzverwalters sowie die rechtlichen Auswirkungen von Fehlüberweisungen und die damit einhergehenden persönlichen Haftungsrisiken. Nicht zuletzt werden wiederum die bankseitigen Voraussetzungen und Besonderheiten, insbesondere im Vorfeld und bei der Kontoeröffnung, beleuchtet.
Das Seminar verbindet damit insolvenzrechtliche, wirtschaftliche und haftungsrechtliche Fragestellungen der Liquiditätssicherung mit den maßgeblichen bank- und sozialrechtlichen Grundlagen. Anhand typischer Fallgestaltungen und der einschlägigen Rechtsprechung zeigt das Seminar praxisnah auf, wie Massedarlehen, Insolvenzgeldvorfinanzierungen und Kontenstrukturen rechtssicher gestaltet werden können, wo persönliche Haftungsrisiken bestehen und wie diese vermieden bzw. verringert werden können.
Dr. Thomas Kamm, Herr Dr. Thomas Kamm ist ein erfahrener Referent und Dozent und auch als (Mit-)Autor verschiedener Fachpublikationen zum Bank– und Insolvenzrecht bekannt. Im Rahmen seiner Dissertation befasste er sich umfassend mit den rechtlichen Aspekten der Kontoführung in der Insolvenz, insbesondere durch den Insolvenzverwalter sowie den kassenführenden Sachwalter. Als Senior Legal Counsel in der deutschen Kreditwirtschaft verfügt Herr Dr. Kamm über langjährige, praxisnahe Expertise in den Tätigkeitsschwerpunkten Bank-, Sanierungs- und Insolvenzrecht, wodurch er ein ausgewiesener Experte für die diesem Seminar behandelten Themen ist.
Referenten
Dr. Thomas Kamm
Veranstalter
VID
§15 FAO
ja
Preis
€195,00 zzgl. USt. pro Mitglied oder deren Mitarbeiter, für Sonstige €295,00 zzgl. USt. pro Person
VID-Rabatt
ja
Thema
Insolvenzrecht
Art der Veranstaltung
Online-Seminar
Veranstaltungsort
Veranstaltungszeitpunkt
Fr., 02.10.2026
10:00 - 13:15 Uhr