Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Beitrag Aktuelles:

28.03.2025

Pressemitteilung – VID verleiht Uhlenbruck-Preis 2025

Lesen Sie unsere aktuelle PM.

Der Berufsverband der Insolvenzverwalter freut sich, die Vergabe des Uhlenbruck-Preises 2025 anzukündigen. Der Preis wird alle zwei Jahre verliehen und würdigt herausragende wissenschaftliche Leistungen zum Insolvenz-, Restrukturierungs- und Sanierungsrecht. Bewerbungen für den mit 5.000 € dotierten Wissenschaftspreis können bis zum 30.06.2025 eingereicht werden.

Der Uhlenbruck-Preis steht für höchste wissenschaftliche Qualität“, erklärt Vorstandsmitglied des VID und Vorsitzender der Jury Michael Bremen. „Die Jury wird neben der wissenschaftlichen Exzellenz auch die Aktualität und die Praxisrelevanz der eingereichten Arbeiten berücksichtigen“, so Bremen weiter.

 

 

 

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