Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Berufsgrundsätze

Die Mitglieder des VID haben im Jahr 2006 Berufsgrundsätze verabschiedet, die strenge Regeln für Berufszugang und -ausübung festlegten. Diese lösten den im Jahr 2002 beschlossenen Verhaltenskodex ab. Ziel war es, eine hohe Qualität der Insolvenzverwaltung im Interesse von Gläubigern und Arbeitsplätzen zu sichern. Dabei sollten diese Berufsgrundsätze nicht nur eine Vorgabe für Mitglieder des VID, sondern Grundlage einer jeden Insolvenzverwaltertätigkeit sein.

Die Berufsgrundsätze wurden im Jahr 2011 durch die Verabschiedung der „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung“ (GOI) präzisiert und erweitert.

 

VID-Berufsgrundsätze (Fassung gemäß Mitgliederversammlung vom 03.05.2013)