Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Save-the-date: 6. Deutsch-französischer #Sanierungsgipfel am 18.9.2026 in Berlin

Wir möchten Sie heute auf den nächsten deutsch-französischen Sanierungsgipfel aufmerksam machen, der am 18.09.2026 in Berlin stattfinden wird.
Der VID und sein französischer Partnerverband CNAJMJ richten die Veranstaltung gemeinsam mit dem Institut für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht der Universität zu Köln aus.

Im Mittelpunkt der interdisziplinären Veranstaltung steht in diesem Jahr der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission über den gesellschaftsrechtlichen Rahmen des 28. Regimes - „EU Inc.“. Ein EU-Gesetzgebungsvorhaben, das noch in diesem Jahr abgeschlossen werden soll.

Weitere Informationen: https://tinyurl.com/vyr9se85

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Beitrag Aktuelles:

16.12.2020

Pressemitteilung: Umfangreichste Reform des Restrukturierungs- und Insolvenzrechts seit Einführung der InsO – ein wichtiger Impuls in schwieriger Zeit

Lesen Sie unsere aktuelle PM.

Der Rechtsausschuss hat bei seinen jüngsten Empfehlungen zu den Gesetzen zur Verkürzung der Restschuldbefreiung und zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts kurz- und langfristige Maßnahmen beschlossen, die die Folgen der in Krise geratenen Opfer der COVID-19-Pandemie abfedern können und eine Restrukturierung erleichtern. Der VID begrüßt insbesondere die Berücksichtigung des Neustartmodells für Selbständige und des COVID-Schutzschirms für KMU.

Wir begrüßen beide Beschlussempfehlungen“, erklärt Niering, „sowohl bei der Verkürzung der Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahren als auch beim SanInsFoG haben die Abgeordneten ein besonderes Augenmerk auf die Opfer der COVID-19-Pandemie gelegt und kurz- und langfristige Maßnahmen vorgelegt, um den Betroffenen bei der Bewältigung der Folgen zu helfen.“

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz, die in beiden Gesetzesentwürfen vollzogen wird, ist eine sinnvolle Hinwendung zu verbesserten Restrukturierungsinstrumenten und eine notwendige Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens geschaffen worden. „Wir unterstützen ausdrücklich, dass dieser langfristige Ansatz jetzt auch durch Regelungen ergänzt wird, die im nächsten Jahr helfen werden, die Folgen der COVID-19-Pandemie abzufedern“, so der Verbandsvorsitzende und weiter. „Mit den weiteren Änderungen des Insolvenzrechts wird seine Sanierungsfunktion gestärkt und ein wichtiger Impuls für eine echte Sanierungskultur gesetzt.

 

 

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