Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Mitarbeiterschulungen

Der VID bietet eine Reihe von Fortbildungsangeboten für die Mitarbeiter aus Mitgliedskanzleien an. Der Schwerpunkt liegt auf der Vermittlung praxisnaher Kenntnisse durch erfahrene und didaktisch ausgewiesene Mitarbeiter für Mitarbeiter. Im Rahmen der Schulungen soll neben der Vermittlung von Sachwissen auch der Erfahrungsaustausch der Teilnehmer gefördert werden. Hierzu wird die Möglichkeit von vertiefenden Diskussionen im Rahmen von Beispielsfällen geboten.

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 Konditionen und Stornobedingungen

  • Konditionen

    Für die Mitarbeiterschulung berechnen wir einen Unkostenbeitrag von € 200,00 zzgl. MwSt. pro Teilnehmer. Eine Bestätigung Ihrer Teilnahme und eine Rechnung übersenden wir Ihnen mit gesonderter Post und der Bitte, nur auf das in der Rechnung ausgewiesene Konto zu überweisen. Das Fortbildungsprogramm ist vorrangig den Mitgliedern des Verbandes und deren Mitarbeitern vorbehalten.

  • Stornobedingungen

    Eine kostenlose Stornierung ist bis zu zwei Wochen vor dem jeweiligen Seminartermin möglich. Danach wird die Tagungspauschale (Raum-, Technik- und Verpflegungskosten pro Teilnehmer) als Stornogebühr berechnet. Vom Teilnehmer nicht wahrgenommene Termine werden vollständig berechnet, soweit nicht eine vorherige Abmeldung erfolgt.