Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

LinkedIn Posts

Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

Downloads

In unserem Downloadbereich stellen wir Ihnen regelmäßig aktuelle Dokumente und Formulare zur Verfügung.

zu den Downloads

 

Veranstaltung:

ZIP-Jahrestagung zum Insolvenzrecht 2019 [§ 15 FAO]

 

Inhalt / Beschreibung

Anfechtung im Lichte des Präventiven Restrukturierungsrahmens; Verhandlung in Krise und Insolvenz; Beurteilung der Insolvenzeröffnungsgründe – Fokus: IDW S 11; Versicherungsverträge in der Insolvenz; Die Entfesselung der vorinsolvenzlichen Sanierung mit Hilfe des neuen Präventiven Restrukturierungsrahmens – wer sind die Gewinner und wer die Verlierer?; Präventive Restrukturierungspläne im besten Interesse der Gläubiger – wann benachteiligt ein Plan aus wirtschaftlicher Sicht die Gläubiger nicht?

Referenten

Prof. Dr. Reinhard Bork

Referent 2

Dr. Michael C. Frege

Referent 3

Prof. Dr. Olaf Muthorst

Referent 4

Dr. Sven-Holger Undritz

Referent 5

Rüdiger Wolf

Referent 6

Karsten Zabel

Veranstalter

RWS-Verlag

§15 FAO

ja

Preis

€ 899 zzgl. MwSt

VID-Rabatt

nein

Thema

Insolvenzrecht

Art der Veranstaltung

Seminare

Veranstaltungsort

Pullman Cologne Hotel
Helenenstr. 14
Köln

Veranstaltungszeitpunkt

Fr., 13.09.2019
9:30 - 17:15 Uhr

Hier geht es zur Anmeldung

 

zur Übersicht