Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Das World Café 2025 auf dem Deutschen #Insolvenzverwalterkongress ist damals sehr gut angekommen und hat bestätigt: Der direkte Austausch zwischen Insolvenzgericht und Verwaltern trifft einen Nerv.
Deshalb geht das Format in diesem Jahr in die nächste Runde. 13 Richterinnen und Richter aus ganz Deutschland diskutieren mit Verwalterinnen und Verwaltern über Kommunikation und Zusammenarbeit – mit dem Ziel, die jeweils andere Perspektive zu verstehen und konkrete Lösungsansätze zu erarbeiten.

📅World Café am 05.11.2026 auf dem Deutschen Insolvenzverwalterkongress 2026.
ℹ️Weitere Informationen und Anmeldung: https://tinyurl.com/4ujer3d4

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Beitrag Aktuelles:

12.01.2018

VID wendet sich an die Datenschutzbeauftragte

In dem aufsehenerregenden Urteil zur Veröffentlichung von Vergütungen (IX ZB 65/16) ist der BGH jüngst zu einer Interpretation der gesetzlichen Vorschriften (§ 64 Abs.2 Satz 2 InsO) gelangt, die im Ergebnis ein einfache Herleitung der festgesetzten Vergütungsbeträge aus dem Inhalt der amtlichen Veröffentlichung im Internet möglich macht. In zahlreichen Gesprächen und Diskussionsforen wird deshalb aktuell auch bei den Insolvenzgerichten über diese Entscheidung und ihre Auswirkungen diskutiert. Wir haben die Entstehungsgeschichte der heutigen Fassung des § 64 Abs.2 Satz 2 InsO genauer recherchiert und uns am Freitag, den 12.01.2018, mit einem Schreiben an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Frau Andrea Voßhoff, gewandt. Die heutige Fassung des § 64 Abs.2 Satz 2 InsO war erst durch eine Intervention des damaligen Bundesdatenschutzbeauftragten zustande gekommen, die der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages im Rahmen der Insolvenzreform aufgegriffen hatte.

 

 

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