Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

Downloads

In unserem Downloadbereich stellen wir Ihnen regelmäßig aktuelle Dokumente und Formulare zur Verfügung.

zu den Downloads

 

GOI

GOI – Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung

Mit den für alle VID-Mitglieder verbindlichen „Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung“ (GOI) hat der VID Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung gesetzt. Mit diesen strengen und für alle VID-Mitglieder verbindlichen Berufsregeln wird das Bemühen der VID-Mitglieder um eine sanierungsorientierte Insolvenzverwaltung in Bezug auf die Fortführung und Sanierung der ihnen anvertrauten Unternehmen noch weiter konkretisiert. Dabei werden mit den GOI auch Maßstäbe zum Verhalten gegenüber den Gläubigern, Gerichten und Arbeitnehmern gesetzt.  

 

 

Zertifizierungsgesellschaften, die nach Erfahrung des VID die Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung (GOI) überprüfen

Die Liste beansprucht keine Vollständigkeit. Die Unternehmen sind durch Einreichung der GOI-Zertifikate der VID-Mitglieder bekannt geworden. Es kann nicht gewährleistet werden, dass die Akkreditierung dieser Zertifizierungsgesellschaften fortgeführt wird. Wir bitten deshalb im Einzelfall diese gesondert abzufragen.
 

  • DEKRA Certification GmbH
  • Deutsche Managementsystem Zertifizierungsgesellschaft mbH
  • DQS GmbH
  • International Certification Management GmbH
  • Intertek Certification GmbH
  • VQZ Bonn