Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Vorsatzanfechtung – was ist von der einstigen Wunderwaffe des Insolvenzverwalters geblieben?

Die Vorsatzanfechtung hat sich durch Gesetzgebung und Rechtsprechung deutlich verändert. Doch welche praktischen Möglichkeiten bietet sie Insolvenzverwaltern heute noch? Darüber spricht Prof. Dr. Florian Jacoby (Universität Bielefeld) auf dem Deutschen Insolvenzverwalterkongress.
Wir freuen uns auf einen spannenden Blick auf die aktuellen Möglichkeiten und Grenzen der Vorsatzanfechtung.
Informationen zur Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung: https://tinyurl.com/4ujer3d4

Downloads

In unserem Downloadbereich stellen wir Ihnen regelmäßig aktuelle Dokumente und Formulare zur Verfügung.

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GOI

GOI – Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung

Mit den für alle VID-Mitglieder verbindlichen „Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung“ (GOI) hat der VID Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung gesetzt. Mit diesen strengen und für alle VID-Mitglieder verbindlichen Berufsregeln wird das Bemühen der VID-Mitglieder um eine sanierungsorientierte Insolvenzverwaltung in Bezug auf die Fortführung und Sanierung der ihnen anvertrauten Unternehmen noch weiter konkretisiert. Dabei werden mit den GOI auch Maßstäbe zum Verhalten gegenüber den Gläubigern, Gerichten und Arbeitnehmern gesetzt.  

 

 

Welche Zertifizierungsgesellschaften über die notwendige Akkreditierung für das Programm „Prüfungsordnung zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung“ nach DIN EN ISO/IEC 17021-01 mit Stand vom 07.07.2026, Version 03/2026 verfügen, können Sie auf der Homepage der Deutschen Akkreditierungsstelle einsehen.