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Veranstaltung:
Inhalt / Beschreibung
Zielgruppe:
Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Insolvenzrecht, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Geschäftsführer/Vorstände oder Bankmitarbeiter mit Spezialzuständigkeit im Sanierungs- und Restrukturierungsbereich
Thema:
Behandelt werden detailliert auf Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung die Insolvenzantragsgründe „Überschuldung“ und (drohende) „Zahlungsunfähigkeit“. Trotz ihrer zivil- und strafrechtlichen Bedeutung sind diese Begriffe nicht einmal in ihren Grundstrukturen für die Beratungs- und Prozesspraxis rechtssicher geklärt, wodurch sich für die Organe von Unternehmen in der Krise und ihre Berater massive Haftungsrisiken ergeben, über die dieses Seminar aufklärt.
Schwerpunkte:
* Krisenindikatoren in der Rechtsprechung des BGH
* Überschuldungsfeststellung
* Überschuldungsvermeidung, insbesondere durch bilanzielle Restrukturierung
* Abgrenzung Zahlungsstockung von drohender und von eingetretener Zahlungsunfähigkeit
* Haftungsrelevanz der Zahlungseinstellung in der BGH-Rechtsprechung
* Zahlungen nach Insolvenzreife und Gläubigerbenachteiligung
* Gesellschaftermittel in der Krise
* Haftungsrisiken für Organe in der Krise
* Haftungsgefahren der Sanierungsberatung
Referenten
Dr. Ronald Begemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Veranstalter
DeutscheAnwaltAkademie
§15 FAO
ja
Preis
355,- EUR zzgl. gesetzl. USt.
VID-Rabatt
nein
Thema
Insolvenzrecht
Art der Veranstaltung
Seminare
Veranstaltungsort
Dormero Hotel Hannover
Hildesheimer Straße 34
30169 Hannover
Veranstaltungszeitpunkt
Fr, 22.11.2019
9:00 - 18:00 Uhr