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1. Halbjahr 2023: Wieder mehr #Insolvenzen, aber weiterhin keine Welle. Die aktuelle Pressemitteilung des VID-Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands finden Sie hier: www.vid.de

Deutscher #Insolvenzverwalterkongress 2023. Das Programm ist jetzt online. Informationen zur Veranstaltung und Anmeldung finden Sie hier: www.vid.de

VID-Vorsitzender Dr. Christoph Niering zu den heute von Destatis veröffentlichten #Insolvenzzahlen. www.handelsblatt.com

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Veranstaltung:

Masseunzulänglichkeit und Haftungsvermeidung

 

Inhalt / Beschreibung

Inhalt:

Der „Zustand“ der Masseunzulänglichkeit ist nach wie vor ein insolvenzrechtlich wenig ausgeleuchtetes Thema von hoher Praxisrelevanz. In Zeiten von kontinuierlich weniger werdenden massehaltigen Unternehmensinsolvenzverfahren und vielen Verfahren über das Vermögen natürlicher Personen werden immer häufiger Verfahren „knapp an der Grenze“ zur Verfahrenskostendeckung eröffnet. Die oft zwangsläufig eintretende Masseunzulänglichkeit bringt dann auch nahezu immer die gesetzliche Haftungsvermutung des § 61 InsO zum Tragen.
Bei Masseunzulänglichkeit können unrichtige Masseschuldbegründung, Falschverteilung, aber auch Fragen der dann (noch) angemessenen Prozessführung den Insolvenzverwalter beschäftigen. Mit dem „ESUG“ sind auch neue Haftungsgefahren für den (vorläufigen) Sachwalter und den eigenverwaltenden Schuldner bzw. das Schuldnerorgan entstanden.
Ein gut organisiertes Insolvenzverwalterbüro, in dem die Probleme der Masseunzulänglichkeit, gerade auch bei Betriebsfortführungen, bekannt sind, kann Haftungsgefahren verringern. Dafür bedarf es der Kenntnis der gesamten Problemsituationen in diesem Bereich und der diesbzgl. Rechtsprechung. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) regeln die Masseunzulänglichkeit hierzu nur kurz in § 13 Abs.4.
Die Veranstaltung für Insolvenzverwalter und ihre Mitarbeiter zeigt auf, wie man (auch in Zusammenarbeit mit Insolvenzgericht und den verschiedenen Gläubigergremien) Masseunzulänglichkeit bewältigt und eine Haftung des Verwalters verringern und begrenzen kann. Sie vermittelt auch eine umfassende Rechtsprechungsübersicht zu dem Themenkreis.

Die Themenschwerpunkte im Überblick:

I. Entstehung und Anlage möglicher Masseunzulänglichkeit im Eröffnungsverfahren

 

  • Die Vorausschau im Gutachten auf die (reine) Verfahrenskostendeckung (§ 26 Abs.1 InsO)
  • Zahlungszusagen des vorläufigen Verwalters („vertragsähnliche Haftung“)
  • Absicherungsmodalitäten für die Massegläubiger bei möglicher Masseunzulänglichkeit
  • Exkurs: Verhalten in „Erpressungssituationen“ und Zahlung von betriebsfortführungsrelevanten Verbindlichkeiten trotz knapper Masse
  • „Aufgezwungene“ Betriebsfortführung und Haftungsgefahren bei der Betriebsfortführung
  • Haftung bei Erfüllungswahl
  • Rechtzeitige haftungsvermeidende Absprachen und Zusammenarbeit mit dem Insolvenzgericht
  • Zusammenarbeit mit und Involvierung des vorläufigen Gläubigerausschusses bei Masseunzulänglichkeit, besondere Pflichten

II. Das Zusammenspiel von §§ 208, 60 und 61 InsO im eröffneten Verfahren

  • Die Anzeige der Masseunzulänglichkeit
  • die Befriedigungsreihenfolge, die Massetabelle, die Zustellung der Anzeige an Gläubiger
  • Verzögerte Masseunzulänglichkeitsanzeige, temporäre Masseunzulänglichkeit und Falschbefriedigung
  • Masseunzulänglichkeit und Prozessführung; Freigabe von Prozessen
  • Masseunzulänglichkeit und öffentlich-rechtliche Pflichtenstellung
  • Masseunzulänglichkeit und Haftungsvermeidung durch richtige Freigabe beim selbständigen Natural-Schuldner (§ 35 Abs.2 InsO), Absprachen mit dem Gericht
  • Verletzung der Pflicht zur rechtzeitigen Anzeige der Masseunzulänglichkeit
  • Haftungsvermeidung wegen Verletzung von Aus- und Absonderungsrechten
  • Verletzung der Pflicht zur zeitnahen Beendigung des Verfahrens  
  • Besonderheiten beim Auslandsbezug des Verfahrens

III. Sonderproblem Masseunzulänglichkeit in der Eigenverwaltung

  • Folgen einer Masseunzulänglichkeit für das Eigenverwaltungsverfahren
  • Haftung des „Eigenverwalters“ und notwenige Überwachung -Verhinderung unangemessener Begründung von Masseverbindlichkeiten; besondere Anzeigepflichten des Sachwalters?
  • Übernahme der Kassenführung; Anzeige der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit im Eröffnungsverfahren

Der Referent:

Frank Frind ist seit über 20 Jahren Insolvenzrichter, Sachverständiger zu insolvenzrechtlichen Änderungen, Mitherausgeber der „ZInsO“, Verfasser des „Praxishandbuch Privatinsolvenzrecht“ (2.Aufl.2017 Verlag C.H.Beck); Mitherausgeber des Werkes „Betriebsfortführung in der Insolvenz“ (3.Aufl.Verlag C.H.Beck), Mitautor im „Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht“ und im Beck-OK Insolvenzrecht, sowie Autor sehr vieler weiterer Publikationen im Insolvenzrecht. Er ist Mitglied des Vorstandes des Bundesarbeitskreises Insolvenzgerichte (BAKinso e.V.), Beiratsmitglied im Bundesverband der Insolvenzsachbearbeiter und Norddeutschen Insolvenzforum e.V.

Referenten

RiAG Frank Frind, Amtsgericht Hamburg

Referent 2

Referent 3

Referent 4

Referent 5

Referent 6

Veranstalter

VID

§15 FAO

ja

Preis

250,00 € zzgl. MwSt.

VID-Rabatt

ja

Thema

Insolvenzrecht

Art der Veranstaltung

VID-Veranstaltung

Veranstaltungsort

Hotel LOCCUMER HOF
Kurt Schumacher Straße 14/16
30159 Hannover

Veranstaltungszeitpunkt

Fr, 22.03.2019
9:30 - 17:00 Uhr

Hier geht es zur Anmeldung

 

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