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1. Halbjahr 2023: Wieder mehr #Insolvenzen, aber weiterhin keine Welle. Die aktuelle Pressemitteilung des VID-Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands finden Sie hier: www.vid.de

Deutscher #Insolvenzverwalterkongress 2023. Das Programm ist jetzt online. Informationen zur Veranstaltung und Anmeldung finden Sie hier: www.vid.de

VID-Vorsitzender Dr. Christoph Niering zu den heute von Destatis veröffentlichten #Insolvenzzahlen. www.handelsblatt.com

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Veranstaltung:

Insolvenzsachbearbeitung „natürliche Person“ praktisch auf den Punkt gebracht

 

Inhalt / Beschreibung

Von „Wie viel darf ich denn verdienen?“ bis hin zu „Ist mein Koi Karpfen pfändbar?“ – mit Fragen, die immer wieder gestellt werden, und Fragen, die völlig außergewöhnlich sind, sieht sich jede/r Sachbearbeiter/in in Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen täglich konfrontiert. Ob Verbraucher oder Kleinunternehmer: Beide Verfahrensarten bereiten im Verhältnis zur Vergütung ein Vielfaches an Arbeit. Eine zielorientierte und routinierte Arbeitsweise ist dabei unerlässlich.

Unter Einbeziehung von „Dauerbrennern“ und „Klassikern“, Highlights und aktuellen Problemen konzentriert sich das Seminar auf die wesentlichen Fragen der Sachbearbeitung in Insolvenzen natürlicher Personen. Praktisch und kompakt aufbereitet werden insbesondere die Themenkreise: pfändbares Einkommen, Insolvenzbeschlags- und Verwertungsfragen zu beweglichem Vermögen und Rechten (PKW, Forderungseinzug, P-Konto etc.) sowie Immobilien, die Freigabe einzelner Gegenstände und die Freigabe der selbstständigen Tätigkeit bei Kleinstunternehmen sowie der Umgang mit Dauerschuldverhältnissen. Zudem erhalten die Teilnehmer Tipps zu Techniken einer gezielten Fragestellung und einer lösungsorientierten Kommunikation.

Themenübersicht:

I. Insolvenzbeschlag und Verwertungsfragen
1. Pfändbares Einkommen – Wie viel darf er denn jetzt verdienen?
2. P-Konto – Sollen wir es nicht doch freigeben?
3. PKW – Das Auto ist aber auf die Ehefrau zugelassen!? Die öffentlichen Verkehrsmittel streiken doch nur!
4. Forderungseinzug – Wem steht denn jetzt das Geld zu?
5. Immobilien – Am besten sofort freigeben?

II. Freigabe einer selbstständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
1. Freigabe gem. § 35 Abs. 2 InsO vs. Fortführung – oder doch „erst einmal machen lassen“?
2. Abführungspflicht (§ 35 Abs. 2 i. V. m. § 295 Abs. 2 InsO) – „Abführungsvereinbarung“ und was sagt eigentlich das Finanzamt?

III. Dauerschuldverhältnisse
1. Mietvertrag – Enthaftungserklärung, Mietschulden und Anfechtung
2. „Luxusverträge“ – Wer bezahlt denn jetzt das Sky-Abo?

IV. Gezielte Fragestellung im Insolvenzverfahren – Wer fragt, der führt!

V. Lösungsorientierte Kommunikation: Wie man – irgendwo zwischen Aggressionsprävention und Therapiestunde – in den Wald hineinruft

Der Seminarort steht noch nicht genau fest. Das Hotel wird evtl. gewechselt werden.

Referenten

Dipl.-RPfl. (FH) Sylvia Wipperfürth, LL.M. com.

Referent 2

Referent 3

Referent 4

Referent 5

Referent 6

Veranstalter

AGV Seminare

§15 FAO

nein

Preis

415,00€ Normalpreis 365,00€ Sonderpreis für die 2. und weitere Anmeldungen einer Kanzlei zzgl. gesetzl. Ust

VID-Rabatt

nein

Thema

Insolvenzrecht

Art der Veranstaltung

Seminare

Veranstaltungsort

Design Office Nürnberg GmbH
Königsgraben 11
90402 Nürnberg

Veranstaltungszeitpunkt

Di, 20.11.2018
9:30 - 17:00 Uhr

Hier geht es zur Anmeldung

 

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