Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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1. Halbjahr 2023: Wieder mehr #Insolvenzen, aber weiterhin keine Welle. Die aktuelle Pressemitteilung des VID-Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands finden Sie hier: www.vid.de

Deutscher #Insolvenzverwalterkongress 2023. Das Programm ist jetzt online. Informationen zur Veranstaltung und Anmeldung finden Sie hier: www.vid.de

VID-Vorsitzender Dr. Christoph Niering zu den heute von Destatis veröffentlichten #Insolvenzzahlen. www.handelsblatt.com

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Veranstaltung:

Insolvenzrecht meets Zwangsvollstreckung

 

Inhalt / Beschreibung

Eine Schulung zu praxisrelevanten Fragen an der Schnittstelle „Einzelzwangsvollstreckung und Insolvenzrecht“ – zwei Themenkreise, die sich nur vermeintlich gegenseitig ausschließen

Ist die Verfolgung einer ungesicherten, vor Insolvenzeröffnung begründeten Forderungen durch Anmeldung zur Insolvenztabelle noch recht überschaubar in der Komplexität der Bearbeitung, stellen sich doch stets besondere Fragen, wie mit speziellen Anliegen und erhobenen Rechtsansprüchen einzelner Gläubiger(gruppen) umzugehen ist. Interdisziplinär in der Fachausrichtung versteht sich das Referententeam auf die Vermittlung praxisrelevanten Wissens im motivierenden und anschaulichen Dialog – die Teilnehmer/innen sind herzlich eingeladen!

Themenübersicht:

I. Titel oder Nicht-Titel – ungesicherte Insolvenzforderungen im Insolvenzverfahren
a. Forderungsanmeldung, Forderungsprüfung und Befriedigungsaussichten
b. Wirkungen der (Nicht-)Erteilung der Restschuldbefreiung und ausgenommene Forderungen

II. Zwangsvollstreckung, Pfändungspfandrecht, Vollstreckungsverbot und Rückschlagsperre

III. Vermieterpfandrecht, Sicherungsübereignung, Pfändungspfandrecht & Co. –
a. Unter welchen Voraussetzung besteht ein insolvenzfestes Absonderungsrecht?
b. Auf welches Vermögen bezieht sich der Anspruch auf abgesonderte Befriedigung?
c. Wer darf wann verwerten und wer bekommt wieviel vom Erlös?
d. Pfändungspfandrecht und öffentlich-rechtliche Verstrickung – der Tod mit Insolvenzeröffnung oder „nur Dornröschenschlaf“?

IV. Die Immobilie als „Betongold“ und Absonderungsrechte bei unbeweglichem Vermögen
a. Nicht alles, was abgesondert glänzt, steht auch im Grundbuch!
b. Eine Zwangssicherungshypothek und der BGH – Warum kostet die Erteilung einer Löschungsbewilligung (fast) immer Geld und wer muss (darf?!) bezahlen?
c. Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung – gnadenlos ausgeliefert und ohnehin alles egal?
d. Verwerten wir noch oder geben wir schon frei?
e. Alles muss versteckt sein – die Eigentümergrundschuld, § 1179a BGB und das Recht auf Erlöszuteilung (trotz Freigabe der Immobilie?)
2. Ein (k)alter Hut: Neugläubiger im Insolvenzverfahren am Beispiel der Mietforderung in der Insolvenz des Mieters
a. Geschäfts- und Wohnraummieterverhältnis im Lichte des § 109 Abs. 1 InsO
b. Geschäftliches Mietverhältnis vor und im Insolvenzverfahren sowie nach einer Freigabe gem. § 35 Abs. 2 InsO
c. Wohnraummietverhältnis: Die Wirkungen der Enthaftungserklärung gem. § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO oder warum Schuldner (mit und ohne Mietkaution) öfter einmal umziehen (müssen?)

Referenten

Dieter Schüll

Referent 2

Dipl.-RPfl. (FH) Sylvia Wipperfürth, LL.M. com.

Referent 3

Referent 4

Referent 5

Referent 6

Veranstalter

AGV Seminare

§15 FAO

ja

Preis

"430,00€ Standardpreis 380,00€ Sonderpreis für den 2. und weitere Teilnehmer einer Kanzlei zzgl. gesetzl. USt."

VID-Rabatt

nein

Thema

Insolvenzrecht

Art der Veranstaltung

Seminare

Veranstaltungsort

Der genaue Ort wird Ihnen
vom Veranstalter mitgeteilt
Köln

Veranstaltungszeitpunkt

Do, 12.12.2019
10:00 - 17:00 Uhr

Hier geht es zur Anmeldung

 

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