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1. Halbjahr 2023: Wieder mehr #Insolvenzen, aber weiterhin keine Welle. Die aktuelle Pressemitteilung des VID-Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands finden Sie hier: www.vid.de

Deutscher #Insolvenzverwalterkongress 2023. Das Programm ist jetzt online. Informationen zur Veranstaltung und Anmeldung finden Sie hier: www.vid.de

VID-Vorsitzender Dr. Christoph Niering zu den heute von Destatis veröffentlichten #Insolvenzzahlen. www.handelsblatt.com

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Veranstaltung:

Die aktuellsten Themenfelder im Insolvenzanfechtungsrecht und ihre praktischen Lösungen

 

Inhalt / Beschreibung

Zielgruppe:
Vertreter institutionalisierter Gläubiger (z.B. Finanzämter, Vermieter, Energielieferanten, Krankenkassen, etc.), Insolvenzverwalter und deren Mitarbeiter

Thema:
Das insolvenzrechtliche Anfechtungsrecht ist eines der „Hauptwerkzeuge“ des Insolvenzverwalters und seines Büros zur Generierung von Masse. In Zeiten vieler, aber häufig wenig massehaltiger Verfahren gelingt es meist nur durch das Auffinden von Anfechtungsansprüchen ein Verfahren zu eröffnen. Der Gesetzgeber hat 2017 die Kernnormen des Anfechtungsrechtes reformiert. Weiterhin bleibt damit das Insolvenzanfechtungsrecht reines „case law“. Nahezu täglich werden neue Anfechtungsentscheidungen veröffentlicht. Die Hauptthemenfelder sind beinahe unüberschaubar mit Rechtsprechung „geregelt“.

 
Vom Insolvenzverwalter geltend gemachte Anfechtungsansprüche gehören mittlerweile – zum Leidwesen jedes Lieferanten, Vermieters, Leasinggebers, ja sogar Anwaltes, der in der Krise beraten hat – zu den „ungeliebten“ Überraschungen, die das Insolvenzrecht zu bieten hat. Deshalb gehört seine Kenntnis auch zum Pflichtprogramm jedes Gläubigerberaters.
 
Das Seminar setzt Grundkenntnisse im Insolvenzanfechtungsrecht voraus. Dargestellt werden aktuelle Rechtsprechungstendenzen des BGH in den wichtigsten insolvenzanfechtungsrechtlichen Themenfeldern unter Einbeziehung der Reform des Jahres 2017.
 
I. Die wichtigsten praktischen Problemfelder im „Drei-Monats-Anfechtungszeitraum“, §§ 130, 131 InsO
– Anfechtungsrecht in Verfahren mit EuInsVO-Bezug
– Darstellung der Zahlungsunfähigkeit im Anfechtungsprozess
– Beweislastprobleme
– Ratenzahlungen
– Zutreffende Ermittlungsmöglichkeiten des Insolvenzverwalters für anfechtungsrelevante Indizien
– Zuordnung und Verantwortungsbereich für Kenntnis von anfechtungsrelevanten Indizien
 
II. Neue Tendenzen bei der Vorsatzanfechtung, § 133 InsO
– Verteidigungseinwand „Bargeschäft“
– Verteidigungseinwand „nicht unlauter“
-Verteidigungseinwand „Sanierungsperspektive“
 
III. Die Anfechtung gegenüber Dritten und Treuhändern – die Wertlosigkeit v. Forderungen und die Schenkungsanfechtung
– Anfechtung im Dreiecksverhältnis
– Verteidigungseinwand „Zweckbestimmung“
 
Referent: RiAG Frank Frind, Insolvenzgericht Hamburg
Richter am Amtsgericht Hamburg Frank Frind hat über 20 Jahre praktische Erfahrung im Insolvenzrecht. Er ist u.a. Mitglied des Vorstandes des „Bundesarbeitskreis Insolvenzgerichte e.V.“ (BAKInso e.V.), Mit-Herausgeber der Fachzeitschrift ZInsO und des Werkes „Betriebsfortführung im Insolvenzverfahren“, Verfasser des „Praxishandbuch Privatinsolvenz“ sowie Mitautor im Beck-OK-InsO und im „Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht“ und war Sachverständiger des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zu insolvenzrechtlichen Gesetzentwürfen.

Referenten

RiAG Frank Frind, Amtsgericht Hamburg

Referent 2

Referent 3

Referent 4

Referent 5

Referent 6

Veranstalter

AGV Seminare

§15 FAO

ja

Preis

495,00€ zzgl. gesetzl. USt.

VID-Rabatt

nein

Thema

Insolvenzrecht

Art der Veranstaltung

Seminare

Veranstaltungsort

Der genaue Ort wird Ihnen
vom Veranstalter mitgeteilt.
18055 Rostock

Veranstaltungszeitpunkt

Do, 10.12.2020
12:30 - 18:00 Uhr

Hier geht es zur Anmeldung

 

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