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Veranstaltung:
Inhalt / Beschreibung
Zielgruppe:
Insolvenzverwalter und deren Mitarbeiter
Thema:
Als Insolvenzverwalter müssen Sie mit Fragen des Datenschutzes umgehen sowie den Datenschutz weiterhin gewährleisten. Zusätzlich müssen Sie Auskunftsrechte der Betroffenen sowie Meldepflichten und Sanktionsmöglichkeiten der Datenschutzaufsicht beachten. Das Seminar hilft Ihnen, Fehler zu vermeiden.
Schwerpunkte:
* Einführung und Vorrang der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
* Grundprinzipien des Datenschutzrechts
* Datenschutzrechtliche Stellung des Insolvenzverwalters
* Dokumentations- und Organisationspflichten der DSGVO und ihre Relevanz für das Insolvenzverfahren und die Organisation der Insolvenzkanzlei
* Datenschutz bei der Übertragung von Unternehmensteilen, insbesondere Übertragung von Kundendaten
* Stellung und Kündigung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten in der Insolvenz
* Verwertung von IT-Hardware und Beachtung des Datenschutzes
* Aufbewahrungspflichten über das Insolvenzverfahren hinaus
* Risiken der Auftragsverarbeitung in der Insolvenz
* Betroffenenrechte, Datensicherheit als Fallstrick in der Insolvenz
* Relevanz der neuen Bußgeldsystematik der DSGVO mit Bußgelder von bis zu 20 Mio. EUR
* Beratung zum Datenschutzrecht als besondere Aufgabe nach § 4 Abs. 1 Satz 3 InsVV
Referenten
Dr. Jens Eckhardt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Datenschutzauditor (TÜV), Compliance-Officer (TÜV)
Veranstalter
DeutscheAnwaltAkademie
§15 FAO
ja
Preis
275,- EUR zzgl. MwSt
VID-Rabatt
nein
Thema
Insolvenzrecht
Art der Veranstaltung
Seminare
Veranstaltungsort
Maritim Hotel
Heumarkt 20
50667 Köln
Veranstaltungszeitpunkt
Fr, 28.06.2019
13:30 - 19:00 Uhr