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Veranstaltung:
Inhalt / Beschreibung
Zielgruppe:
Führungskräfte und Bankmitarbeiter aus Kreditabteilungen, insbesondere auch Intensive Care- und Work-out-Abteilungen, Rechtsanwälte und Unternehmensberater aus der insolvenznahen Beratung
Thema:
Anhand verschiedener Fallbeispiele wird aufgezeigt, wie haftungsbegründend in Krisennähe oder in der Krise bis hin zur Antragsvorbereitung gearbeitet wird, Risikofelder werden benannt. So ist beispielsweise das von vielen Banken im Vorfeld sog. ESUG-Verfahren (Schutzschirm, Eigenverwaltung, durch Gläubiger bestimmte Verwalterwahl) eingeforderte „Nichtgespräch“ zur Mitwirkung verheerend: Der Bankmitarbeiter verstößt gegen eine Vielzahl von Vorschriften, der Berater verletzt ggf. seine Mandatspflichten. Obwohl Haftungsurteile mit oftmals existenziellen Summen zunehmen, wird die Haftung in der Krise weiterhin verkannt. Aus Bankkonsortien resultierende Anfechtungsrisiken sind nahezu unbekannt.
Schwerpunkte:
* Anfechtungsrisiken aus Konsortialkrediten
* Haftung von Bankmitarbeitern und Beratern in der Krise
* Das Nichtgespräch als sicherer Weg in die Haftung und Anfechtung
Referenten
Martin Lambrecht, Rechtsanwalt, Dipl.-Kaufmann, Dipl.-Volkswirt, Insolvenzverwalter, Düsseldorf
Veranstalter
DeutscheAnwaltAkademie GmbH
§15 FAO
ja
Preis
415,- EUR zzgl. MwSt
VID-Rabatt
nein
Thema
Insolvenzrecht
Art der Veranstaltung
Seminare
Veranstaltungsort
Mercure Hotel & Residenz Frankfurt Messe
Voltastraße 29
60486 Frankfurt a. M.
Veranstaltungszeitpunkt
Do, 11.04.2019
9:00 - 18:00 Uhr