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1. Halbjahr 2023: Wieder mehr #Insolvenzen, aber weiterhin keine Welle. Die aktuelle Pressemitteilung des VID-Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands finden Sie hier: www.vid.de

Deutscher #Insolvenzverwalterkongress 2023. Das Programm ist jetzt online. Informationen zur Veranstaltung und Anmeldung finden Sie hier: www.vid.de

VID-Vorsitzender Dr. Christoph Niering zu den heute von Destatis veröffentlichten #Insolvenzzahlen. www.handelsblatt.com

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Veranstaltung:

Abwicklung von Kleininsolvenzverfahren und Wohlverhaltensperioden in der Praxis – 6 Stunden FAO

 

Inhalt / Beschreibung

Praxistipps zu Praxisproblemen, erläutert von einer Praktikerin

Die Verfahren mit natürlichen Personen sind nicht spektakulär, aber immer mit vielen besonderen Problemen versehen. Diese zu erkennen und praxisgerecht zu lösen, ist im Interesse des Verwalterbüros wie auch aller anderen Verfahrenbeteiligten.

In diesem Seminar wird Frau Brenner, ausgebildete Rechtspflegerin und wohl die am meisten beauftragte Insolvenzverwalterin in Verbraucherinsolvenzverfahren und Treuhänderin, die Probleme der Praxis behandeln und Ihnen Lösungen vorschlagen, welche sowohl eine effiziente Verfahrensabwicklung ermöglichen, als auch weitere Schwierigkeiten vermeiden helfen.

Praxisprobleme bei der Abwicklung des eröffneten Verfahrens:

– Umgang mit dem bei Eröffnung bestehenden Gehaltskonto oder Pfändungsschutzkonto
– Ermittlung von Anfechtungstatbeständen
– Ermittlung des pfändbaren Einkommens unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung
– Ermittlung von Massegegenständen (Forderungen, bewegliche Gegenstände (Fahrzeug) und unbeweglichen Gegenständen (Immobilie)) sowie Umgang mit Aus- und Absonderungsrechten
– Voraussetzungen für die Freigabeerklärung nach § 35 Abs. InsO bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit durch den Schuldner; Vorgehensweise bezüglich des Abführungsbetrags nach § 295 Abs. 2 InsO unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung
– Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners, Belehrung, Verletzung und Heilungsmöglichkeiten
– Insolvenzplan in der Verbraucherinsolvenz
– Voraussetzung für die Aufnahme des Attributs der Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung unter Berücksichtigung der zum 01.07.14 erfolgten Erweiterung des § 302 InsO
– Erwerbsobliegenheit des Schuldners im eröffneten Verfahren und aktuelle Rechtsprechung zu den Versagungsgründen nach § 290 InsO alte und neue Fassung

Praxisprobleme bei der Abwicklung der Wohlverhaltensperiode:

– Möglichkeiten der Verkürzung der Laufzeit des Verfahrens auf 3 bzw. 5 Jahre;
– Belehrungspflichten gegenüber dem Schuldner
– Prozesskostenstundung in der Wohlverhaltsperiode (Sekundärhaftung der Staatskasse für die Treuhändervergütung)
– Kontrollpflichten des Treuhänders
– Inhalt und Rhythmus des Jahresberichts und der Rechnungslegung (Absehen
– Obliegenheitsverletzungen nach § 295 InsO und Heilungsmöglichkeiten des Schuldners unter der Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung

– Sonderprobleme: Zweitinsolvenzverfahren oder Tod des Schuldners

Referenten

Dipl.-Rechtspflegerin (FH) Susanne Brenner

Referent 2

Referent 3

Referent 4

Referent 5

Referent 6

Veranstalter

AGV Seminare

§15 FAO

ja

Preis

480,00€ Standardpreis 430,00€ Sachbearbeiter/Mitarbeiter 380,00€ Sonderpreis für den 2. und weitere Teilnehmer einer Kanzlei für diese Veranstaltung zzgl. gesetzl. USt.

VID-Rabatt

nein

Thema

Insolvenzrecht

Art der Veranstaltung

Seminare

Veranstaltungsort

der genaue Ort wird
vom Veranstalter nachbenannt
Hannover

Veranstaltungszeitpunkt

Do, 10.10.2019
9:30 - 17:00 Uhr

Hier geht es zur Anmeldung

 

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