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Veranstaltung:
Inhalt / Beschreibung
Praxistipps zu Praxisproblemen, erläutert von einer Praktikerin
Die Verfahren mit natürlichen Personen sind nicht spektakulär, aber immer mit vielen besonderen Problemen versehen. Diese zu erkennen und praxisgerecht zu lösen, ist im Interesse des Verwalterbüros wie auch aller anderen Verfahrenbeteiligten.
In diesem Seminar wird Frau Brenner, ausgebildete Rechtspflegerin und wohl die am meisten beauftragte Insolvenzverwalterin in Verbraucherinsolvenzverfahren und Treuhänderin, die Probleme der Praxis behandeln und Ihnen Lösungen vorschlagen, welche sowohl eine effiziente Verfahrensabwicklung ermöglichen, als auch weitere Schwierigkeiten vermeiden helfen.
Praxisprobleme bei der Abwicklung des eröffneten Verfahrens:
– Umgang mit dem bei Eröffnung bestehenden Gehaltskonto oder Pfändungsschutzkonto
– Ermittlung von Anfechtungstatbeständen
– Ermittlung des pfändbaren Einkommens unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung
– Ermittlung von Massegegenständen (Forderungen, bewegliche Gegenstände (Fahrzeug) und unbeweglichen Gegenständen (Immobilie)) sowie Umgang mit Aus- und Absonderungsrechten
– Voraussetzungen für die Freigabeerklärung nach § 35 Abs. InsO bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit durch den Schuldner; Vorgehensweise bezüglich des Abführungsbetrags nach § 295 Abs. 2 InsO unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung
– Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners, Belehrung, Verletzung und Heilungsmöglichkeiten
– Insolvenzplan in der Verbraucherinsolvenz
– Voraussetzung für die Aufnahme des Attributs der Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung unter Berücksichtigung der zum 01.07.14 erfolgten Erweiterung des § 302 InsO
– Erwerbsobliegenheit des Schuldners im eröffneten Verfahren und aktuelle Rechtsprechung zu den Versagungsgründen nach § 290 InsO alte und neue Fassung
Praxisprobleme bei der Abwicklung der Wohlverhaltensperiode:
– Möglichkeiten der Verkürzung der Laufzeit des Verfahrens auf 3 bzw. 5 Jahre;
– Belehrungspflichten gegenüber dem Schuldner
– Prozesskostenstundung in der Wohlverhaltsperiode (Sekundärhaftung der Staatskasse für die Treuhändervergütung)
– Kontrollpflichten des Treuhänders
– Inhalt und Rhythmus des Jahresberichts und der Rechnungslegung (Absehen
– Obliegenheitsverletzungen nach § 295 InsO und Heilungsmöglichkeiten des Schuldners unter der Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung
– Sonderprobleme: Zweitinsolvenzverfahren oder Tod des Schuldners
Referenten
Dipl.-Rechtspflegerin (FH) Susanne Brenner
Veranstalter
AGV Seminare
§15 FAO
ja
Preis
480,00€ Standardpreis 430,00€ Sachbearbeiter/Mitarbeiter 380,00€ Sonderpreis für den 2. und weitere Teilnehmer einer Kanzlei für diese Veranstaltung zzgl. gesetzl. USt.
VID-Rabatt
nein
Thema
Insolvenzrecht
Art der Veranstaltung
Seminare
Veranstaltungsort
der genaue Ort wird
vom Veranstalter nachbenannt
Hannover
Veranstaltungszeitpunkt
Do, 10.10.2019
9:30 - 17:00 Uhr