§ 4 Abs. 1 TDDSG

Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten in Staaten außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. EG Nr. L 281 S. 31) zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist.

Bei automatisierten Verfahren, die eine spätere Identifizierung des Nutzers ermöglichen und eine Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten vorbereiten, ist der Nutzer zu Beginn dieses Verfahrens zu unterrichten. Der Inhalt der Unterrichtung muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein.

Aktuell: Frühjahrstagung Warnemünde 2010

Hier finden Sie die Tagungsunterlagen.
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Workshopreihe 2010

Workshops im Insolvenzrecht. An dieser Stelle finden Sie die VID - Workshoptermine für das Jahr 2010.
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Fachanwaltskurs 2010/ 2011 des MFI in Kooperation mit dem VID

Der nächste Kurs beginnt am 21.10.2010 in Berlin! Melden Sie sich für den Kurs 2010/2011 an.
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Deutscher Insolvenzverwalter- kongress 2009 in Berlin

Hier finden Sie die Tagungsunterlagen.
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Aktuell: Empfehlungen der "Uhlenbruck -Kommission"

Hier finden Sie die Empfehlungen der "Uhlenbruck-Kommission"
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Berufsgrundsätze

Die Berufsgrundsätze der Insolvenzverwalter
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Presse

Aktuelle Pressemeldungen des Verbandes.
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