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Veranstaltung:
Inhalt / Beschreibung
Fokus: Neueste BFH-Rechtsprechung und § 55 Abs. 4 InsO
Aktuelle BFH-Rechtsprechung zur Vorsteuerberichtung bei der Insolvenzanfechtung; BFH zur Organschaft: Ende mit Insolvenzeröffnung; Beurteilungsfehler bei der Organschaft: Vereinnahmung in die Masse nur mit Tabellenanmeldung; Folgen aus der aktuellen EuGH-Rechtsprechung für die Durchsetzung von Steueransprüchen im Insolvenzfall; § 55 Abs. 4 InsO: Ist-Besteuerung und Vereinnahmung von Altforderungen im Eröffnungsverfahren; Vorsteuerabzug aus Verwalterrechnungen Ertragsteuer in der Insolvenz – mit Anwendungsfällen; Steuerliche Gesichtspunkte für Anspruchsdurchsetzung und -abwehr; Handlungsalternativen und Haftungsvermeidung; Auswirkungen des Europarechts auf das Insolvenz- und Sanierungssteuerrecht; Neue Rechtsprechung des BFH zur Abgrenzung der Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit/Insolvenzforderung/insolvenzfreie Verbindlichkeit bei Freigabe, Verwertung von Sicherungsgut, Beteiligung an Personengesellschaft, Zwangsverwaltung, Nachlassinsolvenz; Neue Risiken der Gewinnrealisierung durch Wegfall oder Nichtgeltendmachung von Verbindlichkeiten; Verlust von Verlustvorträgen: Fortgeltung des § 8 c Abs. 1 a KStG; Neuregelung in § 8 d KStG; Neue Unsicherheiten zur Steuerfreiheit des Sanierungsgewinnes: Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 28.11.2016 und die Reaktion des Gesetzgebers; Aktuelle Steueränderungsgesetze aus den Jahren 2015 bis 2017; Haftung nach § 13 c UStG im Insolvenzfall; Neue Gewerbesteuerrisiken bei der Insolvenzverwaltung
Referenten
Klaus Olbing
Veranstalter
RWS-Verlag
§15 FAO
ja
Preis
€ 599 zzgl. MwSt
VID-Rabatt
nein
Thema
Insolvenzrecht
Art der Veranstaltung
Seminare
Veranstaltungsort
NH Frankfurt Niederrad
Lyoner Straße 5
60528 Frankfurt
Veranstaltungszeitpunkt
Fr, 29.09.2017
9:30 - 17:00 Uhr